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Copolymer aus ungeschäumten Acrylsäure- und Methacrylsäureestern, in Form von Folien mit einer Dicke von <= 150 Mikrometer
Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 72 Mikrometer bis 79 Mikrometer, zum Herstellen von flexiblen Magnetplatten, und Poly"ethylenterephthalat"folien, ungeschäumt, mit einer Dicke von 100 Mikrometer bis 150 Mikrometer, zum Herstellen von Fotopolymer-Hochdruckplatten
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Acrylpolymeren, weder verstärkt noch geschichtet "laminiert" oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Poly"methylmethacrylat", selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbelag und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 sowie Copolymer aus Acrylsäure- und Methacrylsäureestern in Form von Folien mit einer Dicke von <= 150 Mikrometer)
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Poly"ethylenterephthalat", weder verstärkt noch geschichtet 'laminiert' oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, Dicke <= 0,35 mm (ausg. selbstklebend, Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 sowie Folien aus Poly"ethylenterephthalat" mit einer Dicke von 72 bis 79 Mikrometer zum Herstellen von flexiblen Magnetplatten und Poly"ethylenterephthalat"folien mit einer Dicke von 100 bis 150 Mikrometer zum Herstellen von Fotopolymer-Hochdruckplatten)
Synchrontreibriemen "Zahnriemen" aus vulkanisiertem Kautschuk, endlos, mit einem äußeren Umfang von > 60 cm bis 150 cm
Synchrontreibriemen "Zahnriemen" aus vulkanisiertem Kautschuk, endlos, mit einem äußeren Umfang von > 150 cm bis 198 cm
Vliesstoffe, bestrichen oder überzogen, a.n.g., aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von > 150 g/m²
Vliesstoffe, bestrichen oder überzogen, a.n.g., mit einem Gewicht von > 150 g/m² (ausg. aus synthetischen oder künstlichen Filamenten)
Vliesstoffe, bestrichen oder überzogen, a.n.g., aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von > 70 g/m² bis 150 g/m²
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g., aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von > 150 g/m²
Vliesstoffe, bestrichen oder überzogen, a.n.g., mit einem Gewicht von > 70 g/m² bis 150 g/m² (ausg. aus synthetischen oder künstlichen Filamenten)
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g., mit einem Gewicht von > 150 g/m² (ausg. aus synthetischen oder künstlichen Filamenten)
Trägervlies, aus Polyesterfilamenten, mit einem Gewicht von > 150 g/m² bis 400 g/m², im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56 [für Bitumenbahn]
Trägervlies, aus Polyesterfasern, mit einem Gewicht von > 150 g/m² bis 400 g/m², im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56 [für Bitumenbahn]
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g., aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von > 70 g/m² bis 150 g/m²
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g., mit einem Gewicht von > 70 g/m² bis 150 g/m² (ausg. aus synthetischen oder künstlichen Filamenten)
Vliesstoffe, auch getränkt oder mit Lagen versehen, a.n.g., aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von > 70 g/m² bis 150 g/m² (ausg. bestrichen oder überzogen)
Vliesstoffe, auch getränkt oder mit Lagen versehen, a.n.g., aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von > 150 g/m² (ausg. bestrichen oder überzogen, und Trägervlies für Bitumenbahn)
Vliesstoffe, auch getränkt oder mit Lagen versehen, a.n.g., mit einem Gewicht von > 70 g/m² bis 150 g/m² (ausg. bestrichen oder überzogen sowie aus synthetischen oder künstlichen Filamenten)
Vliesstoffe, auch getränkt oder mit Lagen versehen, a.n.g., mit einem Gewicht von > 150 g/m² (ausg. bestrichen oder überzogen sowie aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, und Trägervlies für Bitumenbahn)
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 150 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 150 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 25 kg bis 150 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 25 kg bis 150 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Testliner "wiederaufbereiteter Liner", weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m²
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², a.n.g.
Testliner "wiederaufbereiteter Liner", weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m²
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², a.n.g.
Saturating Kraftpapier und -Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m² (ausg. ungebleicht sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht (ausg. sog. "saturating kraft", Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner und Kraftsackpapier)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m² (ausg. ungebleicht; mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht, Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m² (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. zur Herstellung von Papiergarnen der Pos. 5308 oder 5607; Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Papiere und Pappen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, gebleicht und mit einem Gewicht von > 150 g/m² (ausg. mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen)
Papiere und Pappen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. gebleicht und mit einem Gewicht von > 150 g/m² sowie mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen)
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern, mit einer Breite von > 150 mm, jedoch < 600 mm, mit einer Dicke von >= 4 mm, nicht in Rollen "Coils", ohne Oberflächenmuster "sog. Breitflachstahl, auch Universalstahl genannt"
Kraftpapiere und Kraftpappen, in der Masse einheitlich gebleicht, Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, mit einem Gewicht von <= 150 g/m² (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken)
Kraftpapiere und Kraftpappen, in der Masse einheitlich gebleicht, Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen oder überzogen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, mit einem Gewicht von > 150 g/m² (ausg. mit Kaolin gestrichen oder überzogen; Papiere und Pappen zu grafischen Zwecken)
Kraftpapiere und Kraftpappen, in der Masse einheitlich gebleicht, mit Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, mit einem Gewicht von > 150 g/m² (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken)
Kraftpapiere und Kraftpappen, in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin gestrichen oder überzogen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, mit einem Gewicht von > 150 g/m² (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken)
Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 80 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite <= 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messen "A4-Format", ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite > 435 mm messen oder auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite > 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite <= 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g. (ausg. auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messen "A4-Format")