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Ananassaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, zugesetzten Zucker enthaltend
Ananassaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
200949
Unterposition
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C
200941
Unterposition
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C
200971
Unterposition
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C
200979
Unterposition
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C (ausg. gefroren)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C
200929
Unterposition
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C
200919
Unterposition
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. gefroren sowie mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C)
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
200931
Unterposition
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C (ausg. Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
200939
Unterposition
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetzten Zucker von <= 30 GHT
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. gefroren)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Apfelsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von > 20 und <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT oder ohne Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Kirschsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetztem Zucker enthaltend sowie Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetztem Zucker enthaltend sowie Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. gefroren sowie mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus der Frucht der Art Vaccinium macrocarpon, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
200969
Unterposition
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 bei 20°C
200961
Unterposition
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Kirschsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Birnensaft, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Birnensaft, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. gefroren)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. gefroren)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, gefroren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol sowie Mischungen)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C und mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht, konzentriert
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. konzentriert)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT, konzentriert
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. konzentriert)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol)
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Mischungen von Säften aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol sowie Mischungen, Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Birnen-, Kirsch-, Preisel- und Moosbeerensaft)
Mischungen von Säften aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Mischungen von Säften aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol und ausg. Mischungen)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit Zusatz von Zucker (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren-, Birnen- und Kirschsaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft sowie von Säften aus Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Saft aus Zitrus-, Passions-, Mango-, Mangostan-, Papaya-, Jackfrüchten, Guaven, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Sapotpflaumen, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Trauben‑, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren- und Birnensaft)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol sowie ausg. Mischungen und Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel- und Birnensaft)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren- und Birnensaft)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren- und Birnensaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft sowie von Säften aus Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft sowie von Säften aus Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas)
Festwiderstände für eine Leistung von <= 20 W (ausg. Heizwiderstände)
Festwiderstände für eine Leistung von > 20 W (ausg. Heizwiderstände)
Draht-Stellwiderstände "einschl. Rheostate und Potenziometer", für eine Leistung von <= 20 W (ausg. Heizwiderstände)
Draht-Stellwiderstände "einschl. Rheostate und Potenziometer", für eine Leistung von > 20 W (ausg. Heizwiderstände)
Stellwiderstände "einschl. Rheostate und Potenziometer", für eine Leistung von <= 20 W (ausg. Draht-Stellwiderstände sowie Heizwiderstände)
Stellwiderstände "einschl. Rheostate und Potenziometer", für eine Leistung von > 20 W (ausg. Draht-Stellwiderstände sowie Heizwiderstände)
Aale "Anguilla-Arten", lebend, mit einer Länge von => 20 cm
Aale "Anguilla-Arten", lebend, mit einer Länge von => 12 cm bis < 20 cm
Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, gekocht (ausg. > 20 GHT Wurst und ähnl. Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschl. Fett jeder Art oder Herkunft oder > 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend)
Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, auch noch in anderer Weise zubereitet (ausg. gekocht oder > 20 GHT Wurst und ähnl. Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschl. Fett jeder Art oder Herkunft oder > 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend)
Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet, > 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend
Teigwaren, mit Fleisch oder anderen Stoffen gefüllt, auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet, > 20 GHT Wurst und ähnl. Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschl. Fett jeder Art oder Herkunft, enthaltend
Monazit; Uran-Thorianit und andere Thoriumerze, mit einem Gehalt an Thorium von > 20 GHT "Euratom"
Thoriumerze und ihre Konzentrate (ausg. Monazit; Uran-Thorianit und andere Thoriumerze und Konzentrate, mit einem Gehalt an Thorium von > 20 GHT)
chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, in flüssiger Form bei 20°C, a.n.g.
chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, a.n.g. (ausg. in flüssiger Form bei 20°C)
Isoglucose, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 10 GHT, jedoch < 20 GHT
Isoglucose, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 20 GHT, jedoch < 50 GHT (ausg. Invertzucker)
170230
Unterposition
Glucose, fest, und Glucosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von < 20 GHT
Glucose "Dextrose" als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von < 20 GHT (ausg. Isoglucose)
170240
Unterposition
Glucose, fest, und Glucosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 20 GHT, jedoch < 50 GHT (ausg. Invertzucker)
Glucose, fest, und Glucosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 20 GHT, jedoch < 50 GHT (ausg. Isoglucose und Invertzucker)
Glucose, fest, und Glucosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von < 20 GHT (ausg. Isoglucose und Glucose "Dextrose" als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert)
Vinylidenchlorid-Acrylnitril-Copolymer in Form von expandierbaren Kügelchen mit einem Durchmesser von 4 Mikrometer bis 20 Mikrometer
Polymere des Vinylidenchlorids in Primärformen (ausg. Vinylidenchlorid-Acrylnitril-Copolymer in Form von expandierbaren Kügelchen mit einem Durchmesser von 4 bis 20 Mikrometer)
391910
Unterposition
Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, in Rollen mit einer Breite von <= 20 cm
Bänder "Streifen" aus Polypropylen, mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen, selbstklebend, in Rollen mit einer Breite von <= 20 cm
Bänder "Streifen" aus Poly"vinylchlorid" oder aus Polyethylen, mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen, selbstklebend, in Rollen mit einer Breite von <= 20 cm
Bänder "Streifen" aus Kunststoffen, mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen, selbstklebend, in Rollen mit einer Breite von <= 20 cm (ausg. aus Poly"vinylchlorid", Polyethylen oder Polypropylen)
Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, in Rollen mit einer Breite von <= 20 cm (ausg. Bänder [Streifen], mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischen Kaustschuk bestrichen)
391990
Unterposition
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen mit einer Breite von > 20 cm (ausg. Bodenbeläge sowie Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918)
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen mit einer Breite von > 20 cm (ausg. Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 sowie runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art)
Staubsauger, einschl. Trockensauger und Nasssauger, mit eingebautem Elektromotor, Leistung <= 1 500 W und Fassungsvermögen des Staubbehälters <= 20 l
Staubsauger, einschl. Trockensauger und Nasssauger, mit eingebautem Elektromotor (ausg. solche mit einer Leistung <= 1 500 W und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters <= 20 l)
Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier sowie Buntglaspapier (ausg. Erzeugnisse der Unterpositionen 481420 und 48149010)
manganerze >= 20 ght trockenmasse
Manganerze und ihre Konzentrate, einschl. eisenhaltiger Manganerze und ihre Konzentrate, mit einem Gehalt an Mangan von >= 20 GHT, bezogen auf die Trockenmasse
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 382759 genannten enthalten, mit einem Gehalt an Difluormethan „HFKW-32“ von 20 GHT oder mehr und Pentafluorethan „HFKW-125“ von 20 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthaltende Mischungen sowie die Mischungen unter 382761 bis 382764)
Tomaten, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), mit einem Trockenmassegehalt von 12 bis 20 GHT (ausg. ganz oder in Stücken)
Tomaten, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), mit einem Trockenmassegehalt von > 20 bis 34 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. ganz oder in Stücken)
Tomaten, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), mit einem Trockenmassegehalt von > 20 bis 34 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. ganz oder in Stücken)
590699
Unterposition
Gewebe, kautschutiert (ausg. aus Gewirken oder Gestricken, Klebebänder, mit einer Breite von <= 20 cm sowie Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose)
Klebebänder aus kautschutiertem Gewebe, mit einer Breite von <= 20 cm (ausg. mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahn- oder tierärztlichen Zwecken )
Gewebe, kautschutiert (ausg. aus Gewirken oder Gestricken oder aus parallel liegenden und miteinander durch Kautschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen, Klebebänder mit einer Breite von <= 20 cm sowie Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose)
draht aus nichtrostendem stahl
Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen, mit einem Gehalt an Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHT (ausg. Walzdraht)
Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen, mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT (ausg. mit einem Gehalt an Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHT sowie Walzdraht)
Polyethylenfolien, ungeschäumt, mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer und mit einer Dichte von < 0,94, zum Herstellen von Fotoresist-Filmen für die Halbleiterfertigung oder für gedruckte Schaltungen
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumtem Polyethylen, bedruckt, weder verstärkt noch geschichtet "laminiert" oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit einer Dicke von <= 0,125 mm und mit einer Dichte von < 0,94, a.n.g. (ausg. nicht bedruckte Stretchfolien, und Polyethylenfolien mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer, zum Herstellen von Fotoresist-Filmen für die Halbleiterfertigung oder für gedruckte Schaltungen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von < 4,5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen und sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. Mischungen von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 4,5 und < 5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Mischungen, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT sowie Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT sowie Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
200897
Unterposition
Mischungen von Früchten, Schalenfrüchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, Erdnüssen und anderen Samen, Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010 sowie mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt, sowie Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt)
Kraftfahrzeuge, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
870423
Unterposition
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705)
870422
Unterposition
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705)
870443
Unterposition
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705)
870442
Unterposition
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
behälter aus eisen/stahl, gase
Behälter aus Eisen oder Stahl, nahtlos, für verdichtete oder verflüssigte Gase, für einen Druck >= 165 bar, mit einem Fassungsvermögen < 20 l (ausg. Warenbehälter [Container], speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
Behälter aus Eisen oder Stahl, nahtlos, für verdichtete oder verflüssigte Gase, für einen Druck >= 165 bar, mit einem Fassungsvermögen >= 20 l bis <= 50 l (ausg. Warenbehälter [Container], speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
Traubenmost, ungegoren, nichtkonzentriert, mit einer Dichte von <= 1,33 g/cm³ bei 20°C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen worden ist)
Traubenmost, ungegoren, nichtkonzentriert, mit einer Dichte von > 1,33 g/cm³ bei 20°C und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen worden ist)
Traubenmost, ungegoren, konzentriert im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kap. 22, mit einer Dichte von <= 1,33 g/cm³ bei 20°C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen worden ist)
Traubenmost, ungegoren, konzentriert im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kap. 22, mit einer Dichte von > 1,33 g/cm³ bei 20°C und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen ist)
Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind, mit einem Inhalt von > 2 l; Wein in anderen Umschließungen mit einem Inhalt von > 10 l, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von >= 1 bar, jedoch < 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20°C (ausg. Schaumwein)
Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, durch besondere Haltevorrichtungen befestigt, mit einem Inhalt von <= 2 l; Wein in anderen Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von >= 1 bar, jedoch < 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20°C "Perlwein" (ausg. Schaumwein), mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, durch besondere Haltevorrichtungen befestigt, mit einem Inhalt von <= 2 l; Wein in anderen Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von >= 1 bar, jedoch < 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20°C "Perlwein" (ausg. Schaumwein), mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)
Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, durch besondere Haltevorrichtungen befestigt, mit einem Inhalt von <= 2 l; Wein in anderen Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von >= 1 bar, jedoch < 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20°C "Perlwein" (ausg. Schaumwein), Rebsortenwein ohne g.U. oder g.g.A.
Anderer Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, durch besondere Haltevorrichtungen befestigt, mit einem Inhalt von <= 2 l; Wein in anderen Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 l und mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von >= 1 bar, jedoch < 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20°C "Perlwein" (ausg. Schaumwein und Rebsortenwein)
Wein aus frischen Weintrauben, einschl. mit Alkohol angereicherter Wein, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind, mit einem Inhalt von > 2 l; Wein in anderen Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von >= 1 bar, jedoch < 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20°C (ausg. Schaumwein)
Katalysatoren in Form von Körnern, die zu >= 90 GHT Abmessungen von <= 10 Mikrometer aufweisen, aus einer auf einem Träger aus Magnesiumsilicat fixierten Mischung von Oxiden, mit einem Gehalt an Kupfer von 20 GHT bis 35 GHT und Bismut von 2 GHT bis 3 GHT und einer augenscheinlichen Dichte von 0,2 bis 1,0
Katalysatoren auf Trägern fixiert, a.n.g. (ausg. mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung oder mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz sowie Katalysator in Form von Körnern, die zu >= 90 GHT Abmessungen von <= 10 Mikrometer aufweisen, aus einer auf einem Träger aus Magnesiumsilicat fixierten Mischung von Oxiden, mit einem Gehalt an Kupfer von 20 GHT bis 35 GHT und Bismut von 2 GHT bis 3 GHT und einer augenscheinlichen Dichte von 0,2 bis 1,0)