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Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN); 7-Aminocephalosporansäure; Salze und Ester der (6R,7R)-3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8- oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure; 1-[2-(1,3-Dioxan-2-yl)ethyl]-2-methylpyridiniumbromid
Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; Verbindungen, heterocyclisch (ausg. nur mit Sauer- oder Stickstoff als Heteroatom(e), Verbindungen, die einen nichtkondensierten Thiazolring oder ein nichtkondensiertes oder weiter kondensiertes Benzothiazol- oder Phenothiazinringsystem in der Struktur enthalten sowie Aminorex „INN“, Brotizolam „INN“, Clotiazepam „INN“, Cloxazolam „INN“, Dextromoramid „INN“, Haloxazolam „INN“, Ketazolam „INN“, Mesocarb „INN“, Oxazolam „INN“, Pemolin „INN“, Phendimetrazin „INN“, Phenmetrazin „INN“, Sufentanil „INN“, ihre Salze, andere Fentanyle und ihre Derivate, Chlorprothixen „INN“, Thenalidin „INN“ und seine Tartrate und Maleate, Furazolidon „INN“, 7-Aminocephalosporansäure, Salze und Ester der „6R, 7R“-3-Acetoxymethyl-7-[„R“-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure und 1-[2-“1,3-Dioxan-2-yl“ethyl]-2-methylpyridiniumbromid sowie anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber)
3-{1-[7-(Hexadecylsulfonylamino)-1H-indol-3-yl]-3-oxo-1H, 3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl}-N,N-dimethyl-1H-indol-7-sulfonamid; Metosulam "ISO"
Sulfonamide (ausg. Perfluoroctansulfonamide, 3-{1-[7-"Hexadecylsulfonylamino"-1H-indol-3-yl]-3-oxo-1H, 3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl}-N,N-dimethyl-1H-indol-7-sulfonamid und Metosulam "ISO")
Monitore mit Kathodenstrahlröhre "CRT" (ausg. Computermonitore sowie mit TV-Empfänger)
Monitore (ausg. mit TV-Empfänger, CRT sowie von der für die Verwendung mit einem Computer konzipierten Art)
LCD-Monitore, für die Verwendung mit einem Computer, jedoch von der nicht hauptsächlich mit einem Computer verwendeten Art (ausg. CRT, LCD sowie mit TV-Empfänger)
speiseeis, auch kakaohaltig
Speiseeis, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von >= 7 GHT
Speiseeis, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von >= 3 GHT, jedoch < 7 GHT
Traubenmost, ungegoren, konzentriert im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kap. 22, mit einer Dichte von <= 1,33 g/cm³ bei 20°C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen worden ist)
Traubenmost, ungegoren, konzentriert im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kap. 22, mit einer Dichte von > 1,33 g/cm³ bei 20°C und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen ist)
Traubenmost, teilweise gegoren, auch ohne Alkohol stummgemacht, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 1% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen worden ist)
Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von < 7%, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, zugesetzten Zucker enthaltend
erzeugnisse des technischen bedarfs, spinnstoffe
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59, a.n.g.
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Filz, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59, a.n.g.
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59, a.n.g.
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 7 kg bis 25 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 7 kg bis 25 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg (ausg. Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos sowie zur Beförderung von Passagieren)
Dodecan-1-ol "Laurylalkohol", Hexadecan-1-ol "Cetylalkohol" und Octadecan-1-ol "Stearylalkohol"
Alkohole, acyclisch, einwertig, gesättigt (ausg. Methanol [Methylalkohol], Propan-1-ol [Propylalkohol], Propan-2-ol [Isopropylalkohol], Butanole, Octanol [Octylalkohol] und seine Isomere, Dodecan- 1-ol [Laurylalkohol], Hexadecan-1-ol [Cetylalkohol] und Octadecan-1-ol [Stearylalkohol])
Butan-1-ol "n-Butylalkohol"
Butanole (ausg. Butan-1-ol [n-Butylalkohol])
Propan-1-ol "Propylalkohol" und Propan-2-ol "Isopropylalkohol"
Butanole (ausg. Butan-1-ol [n-Butylalkohol] und 2-Methylpropan-2-ol [tert-Butylalkohol])
andere waren aus glas
Glaswaren, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C, a.n.g. (ausg. aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid)
Salze der Methylphosphonsäure und (Aminoiminomethyl)harnstoff (1: 1)
Bis(1-methylpentyl)methylphosphonat
Etidronsäure (INN) (1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure) und ihre Salze
Phenolphthalein; 1-Hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methoxycarbonyl-1-naphthyl)-3-oxo-1H, 3H-benzo[de]isochromen-1-yl]-6-octadecyloxy-2-naphthoesäure; 3'-Chlor-6'-cyclohexylaminospiro[isobenzofuran-1(3H),9'-xanthen]-3-on; 6'-(N-Ethyl-p-toluidino)-2'-methylspiro[isobenzofuran-1(3H),9'-xanthen]-3-on; Methyl-6-docosyloxy-1-hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methyl-1-phenanthryl)-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl]naphthalin-2-carboxylat
Lactone (ausg. gamma-Butyrolacton; Phenolphthalein; 1-Hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methoxycarbonyl-1-naphthyl)-3-oxo-1H,3H-benzo[de]isochromen-1-yl]-6-octadecyloxy-2-naphthoesäure; 3'-Chlor-6'-cyclohexylaminospiro[isobenzofuran-1(3H),9'-xanthen]-3-on; 6'-(N-Ethyl-p-toluidin)-2'-methylspiro[isobenzofuran-1(3H),9'-xanthen]-3-on; Methyl-6-docosyloxy-1-hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methyl-1-phenanthryl)-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl]naphthalin-2-carboxylat)
1-"1,3-Benzodioxol-5-yl"propan-2-on
glas in kugeln, stangen, rohren
Rohre aus Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C, unbearbeitet (ausg. aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenem Siliciumdioxid)
Rohre aus Glas, unbearbeitet (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C oder aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid)
Glas in Kugeln, unbearbeitet (ausg. Mikrokugeln mit einem Durchmesser von <= 1 mm sowie Glaskugeln, die den Charakter von Spielzeug haben)
Glas in Kugeln, Stangen, Stäben oder Rohren, unbearbeitet (ausg. Mikrokugeln mit einem Durchmesser von <= 1 mm sowie Glaskugeln, die den Charakter von Spielzeug haben)
1-Isopropyl-2,2-dimethyltrimethylendiisobutyrat
Butansäuren, ihre Salze und Ester (ausg. 1-Isopropyl-2,2-dimethyltrimethylendiisobutyrat)
Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile, mit einem Gehalt an Tonerde "Al2O3" von > 7 bis < 45 GHT, jedoch zusammen mit Kieselsäure "SiO2" von > 50 GHT
Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile, mit Gehalt an Tonerde "Al2O3", an Kieselsäure "SiO2" oder einer Mischung oder Verbindung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von > 50 GHT (ausg. mit Gehalt an Kieselsäure von >= 93 GHT oder mit Gehalt an Tonerde von > 7, jedoch < 45 GHT sowie Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden)
Trockentransformatoren mit einer Leistung von <= 1 kVA
Spannungs-Messwandler mit einer Leistung von <= 1 kVA
Strom-Messwandler mit einer Leistung von <= 1 kVA
Trockentransformatoren mit einer Leistung von <= 1 kVA (ausg. Messwandler)
Trockentransformatoren mit einer Leistung von > 1 kVA bis 16 kVA
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus vorgespanntem Glas (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C (ausg. Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, handgefertigt "manuelle Glasentnahme" (ausg. aus vorgespanntem Glas oder mit einem Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, mechanisch gefertigt "mechanische Glasentnahme" (ausg. aus vorgespanntem Glas oder mit einem Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. Mischungen von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Erdnüsse, geröstet, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Mischungen, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mandeln und Pistazien, geröstete, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Mandeln und Pistazien, geröstete, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Erdnüsse, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. geröstet, mit Zucker haltbar gemacht sowie Erdnussbutter)
Erdnüsse, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. geröstet, mit Zucker haltbar gemacht sowie Erdnussbutter)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT sowie Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT sowie Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Erdbeeren, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Erdbeeren, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Ingwer, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Ingwer, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Weintrauben, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Pflaumen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
spinnkabel aus synthetischen filamenten
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Polypropylen
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus synthetischen Filamenten
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Polyester-Filamenten
Kabel aus Filamenten gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Aramid
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Polyacryl- oder Modacryl-Filamenten
Kabel aus Filamenten gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Nylon oder anderen Polyamiden (ausg. aus Aramid)
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus synthetischen Filamenten (ausg. Polyacryl-, Modacryl-, Polyester-, Polypropylen-, Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten)
Roheisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen, legiert, mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHT
Roheisen, legiert sowie Spiegeleisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen (ausg. legiertes Roheisen mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHT)
Roheisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen, nichtlegiert, mit einem Phosphorgehalt von <= 0,5 GHT, einem Mangangehalt von >= 0,4 GHT und mit einem Siliciumgehalt von <= 1 GHT
spinnkabel aus künstlichen filamenten
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus künstlichen Filamenten
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Acetat-Filamenten
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus künstlichen Filamenten (ausg. aus Acetat-Filamenten)
Copolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan und Ethylenoxid, in Primärformen
Polyether in Primärformen (ausg. Polyetheralkohole, Polyacetale sowie Copolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan und Ethylenoxid)
Frühkartoffeln, frisch oder gekühlt, vom 1. Januar bis 30. Juni
Kartoffeln, frisch oder gekühlt (ausg. Frühkartoffeln vom 1. Januar bis 30. Juni, Pflanzkartoffeln [Saatkartoffeln] und Kartoffeln zum Herstellen von Stärke)
Transistoren mit einer Verlustleistung von < 1 W (andere als Fototransistoren)
Transistoren mit einer Verlustleistung von >= 1 W (andere als Fototransistoren)
Wasserpfeifentabak (ausg. Erzeugnisse, die keinen Tabak enthalten; siehe Unterpositions-Anmerkung 1)
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Zahlen oder Eichzeichen, mit linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C (ausg. aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken sowie Instrumente, Apparate und Geräte des Kap. 90)
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Zahlen oder Eichzeichen (ausg. mit linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C oder aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, Behältnisse zu Transport oder Verpackungszwecken sowie Instrumente, Apparate und Geräte des Kap. 90)
Elastomer-Monofile von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm
Polypropylen-Monofile von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm (ausg. Elastomere)
Monofile, synthetisch, von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm (ausg. aus Elastomeren und Polypropylen)
Mostbirnen, frisch, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember
Birnen, frisch (ausg. Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember)
Gabelstapler und Stapelkraftkarren, geländegängig, zum Heben auf eine Höhe von >= 1 m
Elektrokraftkarren, mit Hebevorrichtung ausgerüstet, zum Heben auf eine Höhe von >= 1 m
Elektrokraftkarren, mit Hebevorrichtung ausgerüstet, zum Heben auf eine Höhe von < 1 m
Kraftkarren, nichtelektrisch, mit Hebevorrichtung ausgerüstet, zum Heben auf eine Höhe von < 1 m
Kraftkarren, nichtelektrisch, mit Hebevorrichtung ausgerüstet, zum Heben auf eine Höhe von >= 1 m (ausg. geländegängige Gabelstapler und Stapelkraftkarren)
Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen, mit einem Gewicht von <= 1 600 kg
Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen, mit einem Gewicht von > 1 600 kg
Poly"1-buten", 1-Buten-Ethylen-Copolymer mit einem Gehalt an Ethylen von <= 10 GHT, oder eine Mischung von Poly"1-buten" und Polyethylen und/oder Polypropylen, mit einem Gehalt an Polyethylen von <= 10 GHT und/oder an Polypropylen von <= 25 GHT, in Blöcken von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulate, Flocken und ähnl. lose Formen
Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen (ausg. Polypropylen, Polyisobutylen und Propylen-Copolymere sowie A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von <= 35 GHT, und Poly"1-buten", 1-Buten-Ethylen-Copolymer mit einem Gehalt an Ethylen von <= 10 GHT, oder eine Mischung von Poly"1-buten" und Polyethylen und/oder Polypropylen, mit einem Gehalt an Polyethylen von <= 10 GHT und/oder an Polypropylen von <= 25 GHT, in Blöcken von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulate, Flocken und ähnl. lose Formen)
Fliesen, Würfel und andere bearbeitete Natursteine, einschl. Schiefer, für Mosaike und dergl., auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von < 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein, einschl. Schiefer, künstlich gefärbt
Fußbodenfliesen, aus Polypropylen, getuftet „Nadelflor“, auch konfektioniert, mit einer Oberfläche von <= 1 m² (ausg. Kunstrasen)
Fußbodenfliesen, aus Nylon oder anderen Polyamiden, getuftet „Nadelflor“, auch konfektioniert, bedruckt, mit einer Oberfläche von <= 1 m² (ausg. Kunstrasen)
Fliesen, aus pflanzlichen Spinnstoffen oder aus groben Tierhaaren, getuftet "Nadelflor", auch konfektioniert (ausg. Fliesen mit einer Oberfläche von > 1 m²)
Fußbodenfliesen, aus Nylon oder anderen Polyamiden, getuftet „Nadelflor“, auch konfektioniert, mit einer Oberfläche von <= 1 m² (ausg. bedruckt und Kunstrasen)
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Polypropylen, getuftet „Nadelflor“, auch konfektioniert (ausg. Fliesen mit einer Oberfläche von <= 1 m² und Kunstrasen)
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus pflanzlichen Spinnstoffen oder aus groben Tierhaaren, getuftet "Nadelflor", auch konfektioniert (ausg. Fliesen mit einer Oberfläche von <= 1 m²)
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Nylon oder anderen Polyamiden, getuftet „Nadelflor“, auch konfektioniert, (ausg. bedruckt, Kunstrasen und Fliesen mit einer Oberfläche von <= 1 m²)
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Nylon oder anderen Polyamiden, getuftet „Nadelflor“, auch konfektioniert, bedruckt (ausg. Fliesen mit einer Oberfläche von <= 1 m² und Kunstrasen)
Fußbodenfliesen, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, getuftet „Nadelflor“, auch konfektioniert, mit einer Oberfläche von <= 1 m² (ausg. aus Nylon oder anderen Polyamiden, aus Polypropylen sowie Kunstrasen)
Hochgeschwindigkeits-Fernsehkameras, -digitale Fotoapparate und -Videokameraaufnahmegeräte im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 85
Bodenfliesen aus Filz, weder getuftet noch beflockt, mit einer Oberfläche von > 0,3 m², jedoch <= 1 m²
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert (ausg. Fliesen mit einer Oberfläche von <= 1 m²)
Waren aus Zirconium, mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1 GHT Hafnium auf 500 GHT Zirkonium, a.n.g.
Waren aus Zirconium, mit einem Hafniumgehalt von 1 GHT Hafnium oder mehr auf 500 GHT Zirkonium, a.n.g.
Zirconium in Rohform und Zirconium-Pulver, mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1 GHT Hafnium auf 500 GHT Zirkonium
Zirconium in Rohform und Zirconium-Pulver, mit einem Hafniumgehalt von 1 GHT Hafnium oder mehr auf 500 GHT Zirkonium
Zirconium-Abfälle und -Schrott, mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1 GHT Hafnium auf 500 GHT Zirkonium (ausg. Aschen und Rückstände, Zirconium enthaltend)
Zirconium-Abfälle und -Schrott, mit einem Hafniumgehalt von 1 GHT Hafnium oder mehr auf 500 GHT Zirkonium (ausg. Aschen und Rückstände, Zirconium enthaltend)
casein, caseinate, caseinderivate, caseinleime
Caseinleime (ausg. für den Einzelverkauf als Leim aufgemacht und mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg)
Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime (ausg. für den Einzelverkauf als Leim aufgemacht und mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg)
gewebe aus künstlichen filamentgarnen
Gewebe aus hochfesten Viskose-Garnen, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm
Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm
kieselsäurehaltige fossilienmehle, schüttgewicht ≤ 1
Fossilienmehle, kieselsäurehaltig, z.B. Kieselgur, Tripel und Diatomit, und ähnl. kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von <= 1
Staubsauger, einschl. Trockensauger und Nasssauger, mit eingebautem Elektromotor, Leistung <= 1 500 W und Fassungsvermögen des Staubbehälters <= 20 l
Staubsauger, einschl. Trockensauger und Nasssauger, mit eingebautem Elektromotor (ausg. solche mit einer Leistung <= 1 500 W und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters <= 20 l)
Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan-Rohmassen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 1 kg
Rohe mikrobielle Öle, fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 1 kg (ausg. zu technischen oder industriellen Zwecken)
Rohe mikrobielle Öle, fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 1 kg und flüssige rohe mikrobielle Öle (ausg. zu technischen oder industriellen Zwecken)
gewebe aus synthetischen filamentgarnen
Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm
Gewebe aus Streifen oder dergl. aus synthetischen Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und mit einem größten Durchmesser von <= 1 mm
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT nichttexturierten Polyester-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT texturierten Polyester-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, buntgewebt
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT texturierten Polyester-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, bedruckt
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT nichttexturierten Polyester-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, gefärbt
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT nichttexturierten Polyester-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, buntgewebt
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT nichttexturierten Polyester-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, bedruckt
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT texturierten Polyester-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, gefärbt
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT texturierten und nichttexturierten Polyester-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, gefärbt
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, buntgewebt
Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyester, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT nichttexturierten Polyester-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, roh oder gebleicht
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, bedruckt
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT texturierten Polyester-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, roh oder gebleicht
Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von <= 1 GHT
Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von > 1 bis 6 GHT
Fraktionen von Palmöl, fest, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Fraktionen von Palmöl, fest, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg oder in anderer Aufmachung
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur kaltgewalzt, mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur kaltgewalzt, mit einer Dicke von > 1 mm, jedoch < 3 mm
Gemisch von l-Alkenen mit einem Gehalt von >= 80 GHT an 1-Alkenen mit einer Kettenlänge von 24 bis 28 Kohlenstoffatomen
monofile >1 mm, stäbe, profile, kunststoffe
Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus Kunststoffen
Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedochnicht weiter bearbeitet, aus Polymeren des Vinylchlorids
Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus Polymeren des Ethylens
Erzeugnisse aller Art zur Verwendung als Klebstoff geeignet, in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Kokosöl "Kopraöl", roh, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. zu technischen oder industriellen technischen Zwecken)
Fraktionen von Kokosöl "Kopraöl", fest, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Fraktionen von Palmkernöl und Babassuöl, fest, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Palmkernöl und Babassuöl, roh, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. zu technischen oder industriellen technischen Zwecken)
Kokosöl "Kopraöl", roh, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg oder in anderer Aufmachung (ausg. zu technischen oder industriellen technischen Zwecken)
Fraktionen von Kokosöl "Kopraöl", fest, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg oder in anderer Aufmachung
Flaschen aus ungefärbtem Glas, zu kommerziellen Transport- oder Verpackungszwecken bei Nahrungsmitteln und Getränken, mit einem Nenninhalt von >= 1 l bis < 2,5 l
Flaschen aus ungefärbtem Glas, zu kommerziellen Transport- oder Verpackungszwecken bei Nahrungsmitteln und Getränken, mit einem Nenninhalt von > 0,33 l bis < 1 l
Flaschen aus gefärbtem Glas, zu kommerziellen Transport- oder Verpackungszwecken bei Nahrungsmitteln und Getränken, mit einem Nenninhalt von >= 1 l bis < 2,5 l
Flaschen aus gefärbtem Glas, zu kommerziellen Transport- oder Verpackungszwecken bei Nahrungsmitteln und Getränken, mit einem Nenninhalt von > 0,33 l bis < 1 l
Reaktionsgemisch, Benzyl-3-isobutyryloxy-1-isopropyl-2,2-dimethylpropylphthalat und Benzyl-3-isobutyryloxy-2,2,4-trimethyl-pentylphthalat enthaltend als zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe
Weichmacher, zusammengesetzt, für Kautschuk oder Kunststoffe, a.n.g. (ausg. Reaktionsgemisch, Benzyl-3-isobutyryloxy-1-isopropyl-2,2-dimethylpropylphthalat und Benzyl-3-isobutyryloxy-2,2,4-trimethyl-pentylphthalat enthaltend)
Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren
Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Hefen, ohne Leben, in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnl. Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Hefen, ohne Leben (ausg. in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnl. Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg)
Natives Olivenöl extra der „EU-Kategorie 1“, aus den Früchten des Olivenbaumes ausschließlich durch mechanische oder physikalische Verfahren ohne Beeinträchtigung des Öls gewonnen, unbehandelt
Trägervlies, aus Polyesterfilamenten, mit einem Gewicht von > 150 g/m² bis 400 g/m², im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56 [für Bitumenbahn]
Trägervlies, aus Polyesterfasern, mit einem Gewicht von > 150 g/m² bis 400 g/m², im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 56 [für Bitumenbahn]