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3-{1-[7-(Hexadecylsulfonylamino)-1H-indol-3-yl]-3-oxo-1H, 3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl}-N,N-dimethyl-1H-indol-7-sulfonamid; Metosulam "ISO"
Sulfonamide (ausg. Perfluoroctansulfonamide, 3-{1-[7-"Hexadecylsulfonylamino"-1H-indol-3-yl]-3-oxo-1H, 3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl}-N,N-dimethyl-1H-indol-7-sulfonamid und Metosulam "ISO")
Frühkartoffeln, frisch oder gekühlt, vom 1. Januar bis 30. Juni
Kartoffeln, frisch oder gekühlt (ausg. Frühkartoffeln vom 1. Januar bis 30. Juni, Pflanzkartoffeln [Saatkartoffeln] und Kartoffeln zum Herstellen von Stärke)
Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN); 7-Aminocephalosporansäure; Salze und Ester der (6R,7R)-3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8- oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure; 1-[2-(1,3-Dioxan-2-yl)ethyl]-2-methylpyridiniumbromid
Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; Verbindungen, heterocyclisch (ausg. nur mit Sauer- oder Stickstoff als Heteroatom(e), Verbindungen, die einen nichtkondensierten Thiazolring oder ein nichtkondensiertes oder weiter kondensiertes Benzothiazol- oder Phenothiazinringsystem in der Struktur enthalten sowie Aminorex „INN“, Brotizolam „INN“, Clotiazepam „INN“, Cloxazolam „INN“, Dextromoramid „INN“, Haloxazolam „INN“, Ketazolam „INN“, Mesocarb „INN“, Oxazolam „INN“, Pemolin „INN“, Phendimetrazin „INN“, Phenmetrazin „INN“, Sufentanil „INN“, ihre Salze, andere Fentanyle und ihre Derivate, Chlorprothixen „INN“, Thenalidin „INN“ und seine Tartrate und Maleate, Furazolidon „INN“, 7-Aminocephalosporansäure, Salze und Ester der „6R, 7R“-3-Acetoxymethyl-7-[„R“-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure und 1-[2-“1,3-Dioxan-2-yl“ethyl]-2-methylpyridiniumbromid sowie anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber)
speiseeis, auch kakaohaltig
Speiseeis, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von >= 7 GHT
Speiseeis, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von >= 3 GHT, jedoch < 7 GHT
Traubenmost, ungegoren, konzentriert im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kap. 22, mit einer Dichte von <= 1,33 g/cm³ bei 20°C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen worden ist)
Traubenmost, ungegoren, konzentriert im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kap. 22, mit einer Dichte von > 1,33 g/cm³ bei 20°C und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 1% vol, jedoch > 0,5% vol (ausg. dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol unterbrochen ist)
Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von < 7%, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, zugesetzten Zucker enthaltend
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, gefroren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetzten Zucker von <= 30 GHT
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. gefroren)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT, konzentriert
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. konzentriert)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. gefroren sowie mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Mischungen von Säften aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Mischungen von Säften aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 bei 20°C
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Kirschsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
erzeugnisse des technischen bedarfs, spinnstoffe
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59, a.n.g.
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Filz, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59, a.n.g.
Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu Kapitel 59, a.n.g.
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 7 kg bis 25 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 7 kg bis 25 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg (ausg. Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos sowie zur Beförderung von Passagieren)
Dodecan-1-ol "Laurylalkohol", Hexadecan-1-ol "Cetylalkohol" und Octadecan-1-ol "Stearylalkohol"
Alkohole, acyclisch, einwertig, gesättigt (ausg. Methanol [Methylalkohol], Propan-1-ol [Propylalkohol], Propan-2-ol [Isopropylalkohol], Butanole, Octanol [Octylalkohol] und seine Isomere, Dodecan- 1-ol [Laurylalkohol], Hexadecan-1-ol [Cetylalkohol] und Octadecan-1-ol [Stearylalkohol])
Butan-1-ol "n-Butylalkohol"
Butanole (ausg. Butan-1-ol [n-Butylalkohol])
Propan-1-ol "Propylalkohol" und Propan-2-ol "Isopropylalkohol"
Butanole (ausg. Butan-1-ol [n-Butylalkohol] und 2-Methylpropan-2-ol [tert-Butylalkohol])
Salze der Methylphosphonsäure und (Aminoiminomethyl)harnstoff (1: 1)
Bis(1-methylpentyl)methylphosphonat
Etidronsäure (INN) (1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure) und ihre Salze
Phenolphthalein; 1-Hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methoxycarbonyl-1-naphthyl)-3-oxo-1H, 3H-benzo[de]isochromen-1-yl]-6-octadecyloxy-2-naphthoesäure; 3'-Chlor-6'-cyclohexylaminospiro[isobenzofuran-1(3H),9'-xanthen]-3-on; 6'-(N-Ethyl-p-toluidino)-2'-methylspiro[isobenzofuran-1(3H),9'-xanthen]-3-on; Methyl-6-docosyloxy-1-hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methyl-1-phenanthryl)-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl]naphthalin-2-carboxylat
Lactone (ausg. gamma-Butyrolacton; Phenolphthalein; 1-Hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methoxycarbonyl-1-naphthyl)-3-oxo-1H,3H-benzo[de]isochromen-1-yl]-6-octadecyloxy-2-naphthoesäure; 3'-Chlor-6'-cyclohexylaminospiro[isobenzofuran-1(3H),9'-xanthen]-3-on; 6'-(N-Ethyl-p-toluidin)-2'-methylspiro[isobenzofuran-1(3H),9'-xanthen]-3-on; Methyl-6-docosyloxy-1-hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methyl-1-phenanthryl)-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl]naphthalin-2-carboxylat)
1-"1,3-Benzodioxol-5-yl"propan-2-on
1-Isopropyl-2,2-dimethyltrimethylendiisobutyrat
Butansäuren, ihre Salze und Ester (ausg. 1-Isopropyl-2,2-dimethyltrimethylendiisobutyrat)
Kugellager mit einem größten äußeren Durchmesser von <= 30 mm
Kugellager mit einem größten äußeren Durchmesser von > 30 mm
Steine, feuerfest, feuerfeste Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile, mit einem Gehalt an Tonerde "Al2O3" von > 7 bis < 45 GHT, jedoch zusammen mit Kieselsäure "SiO2" von > 50 GHT
bänder aus spinnstoffen, <= 30 cm
Bänder aus Baumwolle, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder aus Chemiefasern, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder aus Chemiefasern, gewebt, mit echten Webkanten, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder aus Chemiefasern, gewebt, ohne echte Webkanten, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder aus anderen Spinnstoffen als Baumwolle oder Chemiefasern, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Bänder, schusslos, aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern "Bolducs", mit einer Breite von <= 30 cm
Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren)
Bänder aus Spinnstoffen, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren); schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern "Bolducs"
Webmaschinen zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von <= 30 cm
Webmaschinen mit schützenlosem Schusseintrag, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von > 30 cm
Webmaschinen mit Schusseintrag durch Webschützen, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von > 30 cm, motorbetrieben
Webmaschinen mit Schusseintrag durch Webschützen, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von > 30 cm, handbetrieben
Waagen für eine Höchstlast von > 30 kg, jedoch <= 5.000 kg, a.n.g.
Waagen für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung nichtelektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, a.n.g.
Waagen für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung, a.n.g.
Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts, für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
Apparate und Geräte zum Wiegen und Etikettieren verpackter Waren, für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
Ladenwaagen, für eine Höchstlast von <= 30 kg, mit Verwendung elektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung (ausg. Apparate und Geräte zum Wiegen und Etikettieren verpackter Waren)
Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts, für eine Höchstlast von > 30 kg, jedoch <= 5.000 kg, mit Verwendung nichtelektronischer Mittel zur Gewichtsbestimmung
Trockentransformatoren mit einer Leistung von <= 1 kVA
Spannungs-Messwandler mit einer Leistung von <= 1 kVA
Strom-Messwandler mit einer Leistung von <= 1 kVA
Trockentransformatoren mit einer Leistung von <= 1 kVA (ausg. Messwandler)
Trockentransformatoren mit einer Leistung von > 1 kVA bis 16 kVA
Offene Gewebe aus Glasfaser, mit einer Breite von 30 cm oder weniger
Offene Gewebe aus Glasfaser, mit einer Breite von mehr als 30 cm
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. Mischungen von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Erdnüsse, geröstet, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Mischungen, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mandeln und Pistazien, geröstete, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Mandeln und Pistazien, geröstete, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
spinnkabel aus synthetischen filamenten
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Polypropylen
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus synthetischen Filamenten
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Polyester-Filamenten
Kabel aus Filamenten gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Aramid
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Polyacryl- oder Modacryl-Filamenten
Kabel aus Filamenten gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Nylon oder anderen Polyamiden (ausg. aus Aramid)
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus synthetischen Filamenten (ausg. Polyacryl-, Modacryl-, Polyester-, Polypropylen-, Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten)
Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern, zum Schutz gegen Marlaria, mit einer Breite von > 30 cm
Roheisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen, legiert, mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHT
Roheisen, legiert sowie Spiegeleisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen (ausg. legiertes Roheisen mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHT)
Wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT
spinnkabel aus künstlichen filamenten
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus künstlichen Filamenten
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Acetat-Filamenten
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus künstlichen Filamenten (ausg. aus Acetat-Filamenten)
Copolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan und Ethylenoxid, in Primärformen
Polyether in Primärformen (ausg. Polyetheralkohole, Polyacetale sowie Copolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan und Ethylenoxid)
Transistoren mit einer Verlustleistung von < 1 W (andere als Fototransistoren)
Transistoren mit einer Verlustleistung von >= 1 W (andere als Fototransistoren)
Wasserpfeifentabak (ausg. Erzeugnisse, die keinen Tabak enthalten; siehe Unterpositions-Anmerkung 1)
Elastomer-Monofile von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm
Polypropylen-Monofile von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm (ausg. Elastomere)
Monofile, synthetisch, von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm (ausg. aus Elastomeren und Polypropylen)
Mostbirnen, frisch, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember
Birnen, frisch (ausg. Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember)
Gabelstapler und Stapelkraftkarren, geländegängig, zum Heben auf eine Höhe von >= 1 m
Elektrokraftkarren, mit Hebevorrichtung ausgerüstet, zum Heben auf eine Höhe von >= 1 m
Elektrokraftkarren, mit Hebevorrichtung ausgerüstet, zum Heben auf eine Höhe von < 1 m
Kraftkarren, nichtelektrisch, mit Hebevorrichtung ausgerüstet, zum Heben auf eine Höhe von < 1 m
Kraftkarren, nichtelektrisch, mit Hebevorrichtung ausgerüstet, zum Heben auf eine Höhe von >= 1 m (ausg. geländegängige Gabelstapler und Stapelkraftkarren)
Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen, mit einem Gewicht von <= 1 600 kg
Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen, mit einem Gewicht von > 1 600 kg
Außenbordmotoren mit Fremdzündung, für Wasserfahrzeuge, mit einem Hubraum von > 325 cm³ und mit einer Leistung von <= 30 kW
Außenbordmotoren mit Fremdzündung, für Wasserfahrzeuge, mit einem Hubraum von > 325 cm³ und mit einer Leistung von > 30 kW
Pflaumenmus und Pflaumenpaste, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von > 30 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 100 kg, zur industriellen Verarbeitung
Poly"1-buten", 1-Buten-Ethylen-Copolymer mit einem Gehalt an Ethylen von <= 10 GHT, oder eine Mischung von Poly"1-buten" und Polyethylen und/oder Polypropylen, mit einem Gehalt an Polyethylen von <= 10 GHT und/oder an Polypropylen von <= 25 GHT, in Blöcken von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulate, Flocken und ähnl. lose Formen
Fliesen, Würfel und andere bearbeitete Natursteine, einschl. Schiefer, für Mosaike und dergl., auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von < 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein, einschl. Schiefer, künstlich gefärbt
Fußbodenfliesen, aus Polypropylen, getuftet „Nadelflor“, auch konfektioniert, mit einer Oberfläche von <= 1 m² (ausg. Kunstrasen)
Fußbodenfliesen, aus Nylon oder anderen Polyamiden, getuftet „Nadelflor“, auch konfektioniert, bedruckt, mit einer Oberfläche von <= 1 m² (ausg. Kunstrasen)
Fliesen, aus pflanzlichen Spinnstoffen oder aus groben Tierhaaren, getuftet "Nadelflor", auch konfektioniert (ausg. Fliesen mit einer Oberfläche von > 1 m²)
Fußbodenfliesen, aus Nylon oder anderen Polyamiden, getuftet „Nadelflor“, auch konfektioniert, mit einer Oberfläche von <= 1 m² (ausg. bedruckt und Kunstrasen)
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Polypropylen, getuftet „Nadelflor“, auch konfektioniert (ausg. Fliesen mit einer Oberfläche von <= 1 m² und Kunstrasen)
Hochgeschwindigkeits-Fernsehkameras, -digitale Fotoapparate und -Videokameraaufnahmegeräte im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 85
Lebkuchen und Honigkuchen und ähnl. Waren, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet, von < 30 GHT
Lebkuchen und Honigkuchen und ähnl. Waren, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet, von >= 30 GHT, jedoch < 50 GHT
Bodenfliesen aus Filz, weder getuftet noch beflockt, mit einer Oberfläche von > 0,3 m², jedoch <= 1 m²
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert (ausg. Fliesen mit einer Oberfläche von <= 1 m²)
Raschelspitzen mit einer Breite von <= 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT)
Waren aus Zirconium, mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1 GHT Hafnium auf 500 GHT Zirkonium, a.n.g.
Waren aus Zirconium, mit einem Hafniumgehalt von 1 GHT Hafnium oder mehr auf 500 GHT Zirkonium, a.n.g.
Zirconium in Rohform und Zirconium-Pulver, mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1 GHT Hafnium auf 500 GHT Zirkonium
Zirconium in Rohform und Zirconium-Pulver, mit einem Hafniumgehalt von 1 GHT Hafnium oder mehr auf 500 GHT Zirkonium
Caseinleime (ausg. für den Einzelverkauf als Leim aufgemacht und mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg)
gewebe aus künstlichen filamentgarnen
Gewebe aus hochfesten Viskose-Garnen, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm
Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm
kieselsäurehaltige fossilienmehle, schüttgewicht ≤ 1
Fossilienmehle, kieselsäurehaltig, z.B. Kieselgur, Tripel und Diatomit, und ähnl. kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von <= 1
Staubsauger, einschl. Trockensauger und Nasssauger, mit eingebautem Elektromotor, Leistung <= 1 500 W und Fassungsvermögen des Staubbehälters <= 20 l
Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan-Rohmassen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 1 kg
Rohe mikrobielle Öle, fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 1 kg (ausg. zu technischen oder industriellen Zwecken)
gewebe aus synthetischen filamentgarnen
Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm
Gewebe aus Streifen oder dergl. aus synthetischen Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und mit einem größten Durchmesser von <= 1 mm
Gewebe aus Garnen aus >= 85 GHT nichttexturierten Polyester-Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm
Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von <= 1 GHT
Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von > 1 bis 6 GHT
Filme, fotografisch, sensibilisiert, in Rollen, unbelichtet, gelocht, für mehrfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von > 16 bis 35 mm und einer Länge von <= 30 m, für Diapositive
Mikrofilme und Filme für grafische Zwecke, sensibilisiert, in Rollen, nicht belichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von <= 35 mm und einer Länge von <= 30 m
Rapssamen oder Rübsensamen, erucasäurearm "deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von < 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von < 30 Micromol/g aufweisen"
Rapssamen oder Rübsensamen, erucasäurearm "deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von < 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von < 30 Micromol/g aufweisen", zur Aussaat
Lebensmittelzubereitungen in Pulverform, bestehend aus einem Gemisch aus entrahmter Milch und/oder Molke und pflanzlichen Fetten/Ölen mit einem Gehalt an Fetten/Ölen von <=30 GHT
Glas in Kugeln, unbearbeitet (ausg. Mikrokugeln mit einem Durchmesser von <= 1 mm sowie Glaskugeln, die den Charakter von Spielzeug haben)
Fraktionen von Palmöl, fest, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Bänder aus Chemiefasern, mit einer Breite von < 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur kaltgewalzt, mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur kaltgewalzt, mit einer Dicke von > 1 mm, jedoch < 3 mm
Gemisch von l-Alkenen mit einem Gehalt von >= 80 GHT an 1-Alkenen mit einer Kettenlänge von 24 bis 28 Kohlenstoffatomen
monofile >1 mm, stäbe, profile, kunststoffe
Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus Kunststoffen
Erzeugnisse aller Art zur Verwendung als Klebstoff geeignet, in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Kokosöl "Kopraöl", roh, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. zu technischen oder industriellen technischen Zwecken)
Fraktionen von Kokosöl "Kopraöl", fest, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Flaschen aus ungefärbtem Glas, zu kommerziellen Transport- oder Verpackungszwecken bei Nahrungsmitteln und Getränken, mit einem Nenninhalt von >= 1 l bis < 2,5 l
Flaschen aus ungefärbtem Glas, zu kommerziellen Transport- oder Verpackungszwecken bei Nahrungsmitteln und Getränken, mit einem Nenninhalt von > 0,33 l bis < 1 l
Flaschen aus gefärbtem Glas, zu kommerziellen Transport- oder Verpackungszwecken bei Nahrungsmitteln und Getränken, mit einem Nenninhalt von >= 1 l bis < 2,5 l
Flaschen aus gefärbtem Glas, zu kommerziellen Transport- oder Verpackungszwecken bei Nahrungsmitteln und Getränken, mit einem Nenninhalt von > 0,33 l bis < 1 l