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Kabel und Seile "einschl. verschlossene Seile", aus Eisen oder anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von > 24 mm bis 48 mm, nichtüberzogen oder nur verzinkt (ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik sowie verwundener Zaundraht und Stacheldraht)
Kabel und Seile "einschl. verschlossene Seile", aus Eisen oder anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer größten Querschnittsabmessung von > 48 mm, nichtüberzogen oder nur verzinkt (ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik sowie verwundener Zaundraht und Stacheldraht)
Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform, mit einem Fettgehalt von <= 36 GHT und mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von <= 48 GHT (ausg. Schmelzkäsemischungen aus Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller, auch mit Zusatz von Glarner Kräuterkäse [sog. Schabziger], in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform, mit einem Fettgehalt von <= 36 GHT und mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von > 48 GHT (ausg. Schmelzkäsemischungen aus Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller, auch mit Zusatz von Glarner Kräuterkäse [sog. Schabziger], in Aufmachungen für den Einzelverkauf und mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse bis 56 GHT)
kraftpapier und kraftpappe, ungestrichen, rollen/bogen
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
480459
Unterposition
Kraftpapiere oder Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m² (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht, Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m² (ausg. ungebleicht; mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
480441
Unterposition
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², ungebleicht (ausg. sog. "saturating kraft", Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g/m², jedoch < 225 g/m² (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m², ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
480439
Unterposition
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m² (ausg. ungebleicht sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. zur Herstellung von Papiergarnen der Pos. 5308 oder 5607; Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
4804
Position
Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und mit einem Gewicht von < 150 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und mit einem Gewicht von >= 150 g/m², jedoch < 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge und mit einem Gewicht von >= 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)
480419
Unterposition
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von < 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge, aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Gewicht von >= 175 g/m² (ausg. Waren der Pos. 4802 oder 4803)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht oder aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)
480431
Unterposition
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht (ausg. mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
480429
Unterposition
Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. ungebleicht sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht oder mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht oder mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803)
480421
Unterposition
Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht (ausg. Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
papiere und pappen, gewellt, gemustert, perforiert
4808
Position
Papiere und Pappen, gewellt "auch mit aufgeklebter Decke", gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Papiere von der in der Pos. 4803 beschriebenen Art)
Papiere und Pappen, gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Kraftsack- und anderes Kraftpapier sowie Papiere von der in der Pos. 4803 beschriebenen Art)
papiere, pappen, zellstoffwatte, vliese, bedruckt
Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4803, 4809 oder 4818)
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4803, 4809, 4810 oder 4818 sowie Waren der Unterpos. 481110 bis 481160)
4811
Position
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Papiere von der in der Pos. 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art)
Papier und Pappe, selbstklebend, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg mit einer Breite von <= 10 cm mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen sowie Waren der Pos. 4810)
Papier und Pappe, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, nichtselbstklebend, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4810)
481141
Unterposition
Papier und Pappe, selbstklebend, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4810)
geflechte aus flechtstoffen, flächenform
460199
Unterposition
Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814 sowie Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814 sowie Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
4601
Position
Geflechte und ähnl. Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben "z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte" (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
460192
Unterposition
Geflechte und ähnl. Waren aus Bambusflechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Bambusflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Bambusflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt (ausg. Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Bambus und Rattan; aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt; Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Rattanflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt; Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
460194
Unterposition
Geflechte und ähnl. Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Bambus und Rattan; Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt (ausg. aus Bambus und Rattan; Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Bambusflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt; Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
460193
Unterposition
Geflechte und ähnl. Waren aus Rattanflechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Rattanflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt (ausg. Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Rattanflechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, aus Geflechten oder ähnl. in Längsrichtung gearbeiteten Waren aus Flechtstoffen hergestellt (ausg. Matten, Strohmatten und Gittergeflechte; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
zeitungsdruckpapier, rollen/bogen
Zeitungsdruckpapier gemäß Anmerkung 4 zu Kapitel 48, in Rollen mit einer Breite > 28 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 28 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen
papiere und pappen, ungestrichen, grafische zwecke
4802
Position
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe sowie Büttenpapier und Büttenpappe "handgeschöpft" (ausg. Zeitungsdruckpapier der Pos. 4801 sowie Papiere der Pos. 4803)
Polyurethan aus 2,2'-"tert-Butylimino"diethanol und 4,4'-Methylendicyclohexyldiisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von >= 48, jedoch < 50 GHT
Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von >= 48, jedoch < 50 GHT
Lösungen von Erzeugnissen der Pos. 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT (ausg. von Polyestern, Acryl- oder Vinylpolymeren und Collodium sowie Polyurethan aus 2,2'-"tert-Butylimino"diethanol und 4,4'-Methylendicyclohexyldiisocyanat und Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, beide in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von >= 48 GHT)
korbmacherwaren aus flechtstoffen
Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Rattanflechtstoffen oder aus Waren aus Rattanflechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper)
460219
Unterposition
Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen oder aus Waren aus pflanzlichen Flechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. aus Bambus und Rattan; Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper)
Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen oder aus Waren aus pflanzlichen Stoffen der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. aus Bambus und Rattan; Flaschenhülsen aus Stroh, Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper)
Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen oder aus Waren aus nichtpflanzlichen Flechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper)
4602
Position
Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper)
Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Bambusflechtstoffen oder aus Waren aus Bambusflechtstoffen der Pos. 4601 hergestellt sowie Waren aus Luffa (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Schuhe und Kopfbedeckungen und Teile davon; Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten; Waren des Kapitels 94, z.B. Möbel, Beleuchtungskörper)
Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier sowie Buntglaspapier (ausg. Erzeugnisse der Unterpositionen 481420 und 48149010)