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Definition: Statistische Einheit
Kategorie: EU-Rechtsakt
Die Grundbeobachtungseinheit, das heißt eine natürliche Person, ein Haushalt, ein Wirtschaftsteilnehmer oder eine sonstige Unternehmung, auf die sich die Daten beziehen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 87 vom 31.3.2009, S. 164 - 173)
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 87 vom 31.3.2009, S. 164 - 173)
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