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Definition: Regelmäßige Fährverbindungen
Kategorie: EU-Rechtsakt
Der Ausdruck "regelmäßige Fährverbindungen" bezeichnet den Linienfährverkehr zwischen zwei oder mehr Häfen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ohne Fahrtunterbrechung in außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten gelegenen Häfen, bei dem Personen und Kraftfahrzeuge nach einem veröffentlichten Fahrplan befördert warden.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
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