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Definition: Landwirtschaftliche Gesamtrechnung
Kategorie: Landwirtschaft
Die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) ist eine Satelliten-Rechnung zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Für ihre Erstellung wird die Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige von Eurostat, die NACE, verwendet. Die Produktion aus landwirtschaftlicher Tätigkeit umfaßt die Verkäufe (einschließlich des Handels mit landwirtschaftlichen Waren und Dienstleistungen zwischen landwirtschaftlichen Einheiten), Bestandsveränderungen, die Produktion für die Eigenverwendung (Eigenkonsum und selbsterstellte Anlagen), Erzeugnisse zur Weiterverarbeitung durch die landwirtschaftlichen Produzenten sowie den innerbetrieblichen Verbrauch an Futtermitteln (siehe Schema weiter unten). Die Produktion des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs umfaßt die Summe der Produktion an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die im Rahmen nicht trennbarer nichtlandwirtschaftlicher Nebentätigkeiten produzierten Waren und Dienstleistungen. Die Produktion ist zum Herstellungspreis zu bewerten, der sämtliche Gütersubventionen abzüglich Gütersteuern umschließt. Die Vorleistungen messen den Wert der im Produktionsprozeß verbrauchten verarbeiteten oder umgewandelten Waren und Dienstleistungen. Nicht dazu gehört die Nutzung des Anlagevermögens, die anhand der Abschreibungen gemessen wird. Als Vorleistungen verwendete Güter sind zum Anschaffungspreis zu bewerten, der sämtliche Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen umschließt. Die LGR wird nach dem System der Nettoverbuchung der Mehrwertsteuer erstellt: In der Gesamtrechnung ist keine Mehrwertsteuer zu buchen, außer in dem speziellen Fall der MwSt.-Unterkompensierung, die Teil der sonstigen Produktionsabgaben ist.
Quelle:
Landwirtschaft, Statistisches Jahrbuch, 2000, p.172
Landwirtschaft, Statistisches Jahrbuch, 2000, p.172
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