Definition: Index mit fester jährlicher Gewichtung

Kategorie: EU-Rechtsakt

Bedeutet einen Preisindex, bei dem Gewichtungen verwendet werden, die auf allen Ebenen der Indexberechnung zwischen den einzelnen Monaten innerhalb ein und desselben Jahres unverändert bleiben.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 330/2009 der Kommission vom 22. April 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für die Behandlung saisonaler Erzeugnisse im Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)
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