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Definition: Index mit klassenspezifischer saisonaler Gewichtun...
Kategorie: EU-Rechtsakt
Bedeutet einen Preisindex, bei dem Gewichtungen verwendet werden, die innerhalb ein und desselben Jahres: - für jede COICOP/HVPI-Untergliederung insgesamt zwischen den einzelnen Monaten unverändert bleiben, - für Erzeugnisse in jeder COICOP/HVPI-Untergliederung, die keine saisonalen Erzeugnisse enthält, zwischen den einzelnen Monaten unverändert bleiben, - innerhalb des Zeitraums einer Saison für Erzeugnisse in jeder COICOP/HVPI-Untergliederung, die saisonale Erzeugnisse enthält, zwischen den einzelnen Monaten unverändert bleiben, ausgenommen für den Fall, dass es erforderlich ist, monatliche Veränderungen in der Zusammensetzung des Korbes zu berücksichtigen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 330/2009 der Kommission vom 22. April 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für die Behandlung saisonaler Erzeugnisse im Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 330/2009 der Kommission vom 22. April 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für die Behandlung saisonaler Erzeugnisse im Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)
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