Definition: Wirtschaftliche Konsistenz

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Wenn Transaktionen so aufgemacht sind, dass der rechtliche Anschein der wirtschaftlichen Realität (dem realen wirtschaftlichen Effekt der Transaktionen) widerspricht, ist in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der wirtschaftlichen Realität Vorrang einzuräumen. Ein gutes Beispiel ist die indirekte Privatisierung. Ein indirekter Verkauf finanzieller Aktiva hat auf die Konten des Sektors Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen dieselben Auswirkungen wie ein direkter Verkauf und muss daher als finanzielle Transaktion gebucht werden. Der gleichen Logik folgend, heißt es im ESVG 1995: "Einige Transaktionen werden jedoch so abgewandelt, dass die ihnen zugrundeliegenden wirtschaftlichen Beziehungen deutlicher erkennbar sind". (Mögliche Konsequenzen: Umleitung von Transaktionen, Aufteilung von Einheiten usw.).
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel I
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