Definition: Abbuchung nichtproduzierter Vermögensgüter

Kategorie: ESVG 1995

Nichtproduzierte Vermögensgüter werden abgebucht, wenn sie verschwinden oder ihre wirtschaftliche Bedeutung verlieren. 

Dazu zählen:

a) der Abbau von Naturvermögen, der die Verringerung der Vorkommen an Bodenschätzen, der nichtkultivierten biologischen Ressourcen und Wasservorräte umfasst, die zu den Vermögensgütern gehören;

b) das sonstige wirtschaftliche Verschwinden von nichtproduzierten Vermögensgütern.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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