Definition: Im betrachteten Kalenderjahr erreichtes Alter

Kategorie: Bevölkerungsstatistik

Die Anzahl der am Ende des betreffenden Kalenderjahres vollendeten Lebensjahre. Bei diesem Altersbegriff gilt eine 1951 geborene Person an allen Tagen des Kalenderjahres 2003 unabhängig von ihrem Geburtstag als 52 Jahre alt. Dies trifft für die gesamte Geburtskohorte 1951 zu. Das im betrachteten Kalenderjahr erreichte Alter entspricht der Differenz zwischen der betreffenden Jahreszahl und dem Geburtsjahr (2003 – 1951 = 52). http://ec.europa.eu/eurostat/ramon/statmanuals/files/KS-CC-03-005-DE.pdf
Quelle:
Eurostat, "Bevölkerungsstatistik: Definitionen und Methoden zur Erhebung in 31 europäischen Ländern (Ausgabe 2003)", Luxemburg, 2003
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