Definition: Arbeitnehmer, die von einer beschäftigungspolitisc...

Kategorie: Arbeitsmarkt

Es wurde angegeben, ob der Arbeitnehmer von einer beschäftigungspolitischen Massnahme profitierte. Diese Massnahmen wurden wie folgt klassifiziert:
 - Senkung/Befreiung von Arbeitgebersozialbeiträgen;
 - Einkommensbeihilfen;
 - Ausbildungsförderung.

Diese betrifft nicht das Unternehmen sondern die Einzelperson. Direkte Beihilfen für das Unternehmen, die keiner Einzelperson zugeordnet werden konnten (weil sie sich nach der Anzahl der Beschäftigten richten), blieben deshalb unberücksichtigt. Eine Senkung der Sozialbeiträge und der direkten Steuern sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wird dann berücksichtigt, wenn eine Person davon profitiert, weil sie eingestellt oder ihr Arbeitsplatz durch diese Massnahme erhalten werden konnte.
Quelle:
Statistik über Struktur und Verteilung der Verdienste, 1995 - Methoden und Definitionen, S.15
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