Definition: Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber

Kategorie: ESSOSS-Handbuch

Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind die Aufwendungen, die Arbeitgeber in Form von Sozialleistungen oder in Aussicht gestellten Sozialleistungen für ihre Arbeitnehmer, ehemaligen Arbeitnehmer und deren Angehörige (i) ohne Beteiligung rechtlich selbständiger Versicherungsträger und (ii) ohne den Ausweis dafür vorgesehener Rückstellungen in ihrer Bilanz erbringen. 

Diese Definition wird in Fassungen 1996, 2008 und 2011 des Handbuches benutzt
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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