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Definition: Soziale Eingliederung
Kategorie: Bildung
Wenn Menschen uneingeschränkt am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben sowie am Leben als Bürgerinnen und Bürger teilhaben können, wenn ihnen ihr Zugang zu Einkünften und sonstigen (persönlichen, familiären, sozialen und kulturellen) Ressourcen einen Lebensstandard und eine Lebensqualität ermöglichen, die von der Gesellschaft, in der sie leben, als akzeptabel betrachtet werden, und wenn sie uneingeschränkt Zugang zu ihren Grundrechten haben.
Quelle:
Europäische Union, Mitteilung der Kommission, "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen", KOM(2001) 678 endgültig, Brüssel, 2001
Europäische Union, Mitteilung der Kommission, "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen", KOM(2001) 678 endgültig, Brüssel, 2001
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