Definition: Landwirtschaftlicher Betrieb

Kategorie: Agrarstatistik

Technische und wirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die in Anhang I aufgeführte landwirtschaftliche Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union entweder als Haupttätigkeit oder als Nebentätigkeit ausübt (Verordnung (EG) Nr. 1166/2008).

Technisch-wirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die landwirtschaftliche Produkte erzeugt oder ihre nicht mehr zu Produktionszwecken genutzten Flächen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhält. Der Betrieb kann zusätzlich auch andere (nichtlandwirtschaftliche) Erzeugnisse und Dienstleistungen hervorbringen (Verordnung (EG) Nr. 204/2006 , Verordnung (EG) Nr. 1782/2003, Entscheidung Nr. 89/651/EWG).
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 571/88 des Rates
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