Definition: Gebühren/Käufe (Umweltschutz)

Kategorie: Umwelt

Zu den Gebühren/Käufen gehören alle Käufe von Umweltschutzdienstleistungen sowohl von öffentlichen als auch von privaten Produzenten. Diese Zahlungen stehen in deutlichem Zusammenhang mit einer Umweltschutzmaßnahme, die außerhalb des Unternehmens durchgeführt wird, und schließen z. B. Geldstrafen und Bußgelder aus. Zu den Zahlungen gehören:	
	§     Zahlungen an spezialisierte Produzenten (Unternehmen) für die Abfall- und Abwasserentsorgung und -behandlung sowie Zahlungen an Umweltberater etwa in Zusammenhang mit Umweltmanagement und -erziehung."	
	§     Zahlungen an den öffentlichen Sektor für die Entsorgung und Behandlung von Abfall und Abwasser (unabhängig von der Bezeichnung der Zahlungen - Gebühren, Abgaben usw.) sowie Zulassungs- und Überwachungsgebühren."	
	Die Zahlung von Steuern, die direkt der Finanzierung von Umweltschutzausgaben dienen - sogenannte zweckgebundenen Umweltsteuern -, ist ausgeschlossen, sollte aber unter Subventionen/Transfers angegeben werden. Die Zahlung allgemeiner Umwelt- oder Ökosteuern (wie etwa Energiesteuern) wird in diesem Fragebogen überhaupt nicht erfasst.	

Quelle:
Gemeinsamer OECD/EUROSTAT Fragebogen 2002 über den Zustand der Umwelt
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