Definition: Äquivalenzgewichtung des Haushaltseinkommens

Kategorie: Sozialstatistik

Mit der Äquivalenzgewichtung wird das Haushaltseinkommen um die durch die unterschiedliche Größe und Zusammensetzung der Haushalte entstehenden Effekte bereinigt. Als Standard für die Statistiken über die Einkommens- und Lebensbedingungen verwendet Eurostat die so genannte modifizierte OECD-Skala. Hiernach erhält die erste Person im Haushalt den Gewichtungsfaktor 1,0, jede weitere Person über 14 Jahren den Gewichtungsfaktor 0,5 und Kinder bis zu 14 Jahren den Faktor 0,3. Die "Äquivalenzgröße" eines Haushalts ist die Summe der Gewichte, die jeder einzelnen Person zugeordnet wurden. Das "Äquivalenzeinkommen" der einzelnen Haushaltsmitglieder wird ermittelt, indem das Gesamteinkommen des Haushalts durch seine "Äquivalenzgröße" geteilt wird.
Quelle:
Haushaltspanel der Europäischen Gemeinschaft (ECHP): Ausgewählte Indikatoren der Welle 1995, Ausgabe 1999 (Eurostat, New Cronos)
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