Definition: Geschätzte Teilnahmekosten

Kategorie: Tourismus

Definition:

Die Kosten der Teilnahme am Kongress sind die vom Besucher selbst geschätzten eigenen Ausgaben bzw. Ausgaben des von ihm vertretenen Unternehmens für seine Teilnahme am Kongress und seinen Aufenthalt am Kongressort.

Kategorien:

1. Pauschalreisen, Pauschalurlaub und Pauschaltouren (Gesamtreisekosten)
 1.1.  Unterkunft (mit Verpflegung, falls inbegriffen)
 1.2. Beförderung
 1.3. Versicherung
 1.4. Sonstige

2.  Unterkunft

3.  Speisen und Getränke (falls von Unterkunft zu trennen)

4.  Beförderung (vom, zum und am Zielort)
 4.1. Kosten der Reise vom und zum Ausrichtungsort
  4.1.1. Luft
  4.1.2. Sonstige
 4.2. Kosten der Beförderung am Kongressort

5.  Kultur, Sport, Freizeit und Erholung
 5.1.  Eintrittsgelder, Benutzungsgebühren
 5.2. Sonstige

6.  Einkäufe
 6.1. Vor Reiseantritt getätigte Einkäufe für die Reise
 6.2. Einkäufe zur Mitnahme nach Hause
 6.3. Einkäufe zum Verbrauch während der Reise

7.  Sonstige
 7.1. Kongresskosten
  7.1.1. Teilnahmegebühr
  7.1.2. Ausgaben für Fotokopien, Programm und Materialien
  7.1.3. Bücher, Zeitschriften und Abonnements im Zusammenhang mit dem Kongress
  7.1.4. An die Organisation entrichtete Jahresgebühr
  7.1.5. Telekommunikationskosten
  7.1.6. Ausstellungskosten (Standbau, Transport, Standmiete, Personal, Catering, Werbung, Material usw.).
Quelle:
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 39
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