Definition: Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskr...

Kategorie: Agrarstatistik

Unregelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte sind Personen, die während der letzten 12 Monate vor dem Stichtag der Erhebung aus anderen als den unter "Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte" genannten Gründen nicht jede Woche im landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet haben.

Die Zahl der Arbeitstage der unregelmäßig beschäftigten familienfremden Arbeitskräfte bezieht sich auf die normale tägliche Arbeitszeit einer mit landwirtschaftlichen Arbeiten vollbeschäftigten Arbeitskraft, der ein Arbeitsentgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlung in Naturalien) für einen vollen Arbeitstag gezahlt wird. Urlaubs- und Krankheitszeiten gelten nicht als Arbeitszeiten.

Ein Vollzeitarbeitstag ist der normale Arbeitstag regelmäßig beschäftigter Vollzeitarbeitskräfte.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden im Hinblick auf die Koeffizienten für Großvieheinheiten und die Definitionen der Merkmale
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