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Definition: Arbeitsort
Kategorie: Volkszählungen
Der Arbeitsort ist das geografische Gebiet, in dem eine derzeit erwerbstätige Person ihre Beschäftigung ausübt. Der Arbeitsort der Personen, die überwiegend zu Hause arbeiten, ist identisch mit ihrem üblichen Aufenthaltsort. Der Begriff "arbeiten" bezieht sich auf die Tätigkeit einer "erwerbstätigen Person" gemäß der Definition, die im Rahmen des Themas "Derzeitiger Erwerbsstatus" formuliert wurde. "Überwiegend" zu Hause arbeiten bedeutet, dass die Person die gesamte Arbeitszeit oder den größten Teil davon zu Hause verbringt und weniger oder keine Zeit an einem anderen Arbeitsort als zu Hause.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen
Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen
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