Definition: Statistik des EU-Extrahandels

Kategorie: Außenhandel

Die Statistik des EU-Extrahandels erfaßt die von der Europäischen Union eingeführten und ausgeführten beweglichen Güter.

Die Statistik des EU-Extrahandels erfaßt daher weder die Durchfuhr von Waren, noch Waren, die sich in einem Zollager oder in der vorübergehenden Verwendung (für Messen, vorübergehende Ausstellungen, Versuche usw.) befinden. Der von dieser Statistik erfaßte Bereich entspricht dem sogenannten "Spezialhandel".

Folgende Ein- und Ausfuhren werden nicht von der Statistik des EU-Extrahandels erfaßt:
- solche, deren Wert und Eigenmasse unterhalb der vom jeweiligen Mitgliedstaat im von den Gemeinschaftsvorschriften zulässigen Rahmen gegebenenfalls festgelegten statistischen Schwelle liegt. Die Schwelle wird so festgelegt, daß alle Aus- oder Einfuhren, die über der Eigenmasse von einer Tonne oder einem Wert von 800 ECU liegen, erfaßt werden;
- solche, die in Anwendung von Sonderregelungen der Gemeinschaftsvorschriften befreit sind (die Liste der Befreiungen ist in Anhang 4 wiedergegeben).
Quelle:
Die Statistiken des Warenverkehrs, Benutzerleitfaden, Eurostat 1998, s. 6-7.
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