Definition: Geldausgabeautomat

Kategorie: EZB-Terminologie

Elektromechanische Vorrichtung, mit der autorisierte Karteninhaber, die typischerweise maschinenlesbare Plastikkarten verwenden, Bargeld von ihren Konten abheben können und/oder Zugang zu sonstigen Diensten erhalten, z. B. Kontostandsabfragen, Überweisungen oder Einzahlungen. Eine Vorrichtung, mit der ausschließlich Kontostandsabfragen getätigt werden können, gilt nicht als ATM. Die folgenden Funktionen werden in den Statistiken wiedergegeben: die "Barabhebungsfunktion", mit der autorisierte Nutzer durch Einsatz einer Karte mit Bargeldfunktion Bargeld von ihren Konten abheben können; und die "Überweisungsfunktion", mit der autorisierte Nutzer durch Einsatz einer Zahlungskarte Überweisungen vornehmen können.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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