Definition: Außergemeinschaftliche Einfuhren von Waren und Die...

Kategorie: Außenhandel

Außergemeinschaftliche Einfuhren von Waren und Dienstleistungen sind Käufe, die von einem auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ansässigen Einwohner getätigt werden und sich auf Waren beziehen, die außerhalb des Gebiets der EU produziert wurden. Waren, die außerhalb des Gebiets der EU produziert werden und an andere EU-Einwohner wiederverkauft werden, fallen nicht unter dieses Merkmal. In letzterem Fall gelten derartige Käufe als innergemeinschaftliche Lieferungen. Waren, die innerhalb des Gebiets der EU produziert werden und in Drittländer exportiert werden, um von dort wieder in die EU importiert zu werden, fallen unter dieses Merkmal. Bei den Dienstleistungen sind Leistungen gemeint, die auf nationalem Gebiet von einem Dienstleistungsanbieter erbracht werden, der seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat.
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Eurostat
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