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Definition: Überweisung
Kategorie: EZB-Terminologie
Zahlungsinstrument, mit dem der Zahlende sein kontoführendes Institut anweisen kann, dem Begünstigten Geldmittel zu überweisen. Es handelt sich um eine Zahlungsanweisung oder eine Reihe von Zahlungsanweisungen, deren Zweck darin liegt, dem Begünstigten Geldmittel verfügbar zu machen. Sowohl die Zahlungsanweisung als auch die in ihr beschriebenen Geldmittel werden vom Kreditinstitut des Zahlenden zum Kreditinstitut des Zahlungsempfängers (Begünstigten) verschoben, möglicherweise über mehrere zwischengeschaltete Kreditinstitute und/oder ein oder mehrere Zahlungsverkehrs- und Verrechnungssysteme.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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