Definition: Interbank-Überweisungssystem

Kategorie: EZB-Terminologie

Förmliche Vereinbarung auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags oder eines Gesetzes mit mehreren Mitgliedern, gemeinsamen Regeln und standardisierten Vorkehrungen für die Übermittlung und den Ausgleich von Geldverbindlichkeiten zwischen den Mitgliedern, bei denen die meisten oder alle direkten Teilnehmer Kreditinstitute sind und die vorrangig zur Bearbeitung bargeldloser Zahlungen eingesetzt wird.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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