Definition: Außerordentliche Erträge

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Zu den außerordentlichen Erträgen gehören:
- Posten, die nicht zur normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens gehören und sich außerordentlich ergeben und
- Verkäufe oder Auflösung von Produktions- oder Tätigkeitsbereichen.
Quelle:
Eurostat
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