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Definition: Außerordentliche Erträge
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Zu den außerordentlichen Erträgen gehören: - Posten, die nicht zur normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens gehören und sich außerordentlich ergeben und - Verkäufe oder Auflösung von Produktions- oder Tätigkeitsbereichen.
Quelle:
Eurostat
Eurostat
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