Definition: Täglich fällige Einlagen

Kategorie: EZB-Terminologie

Einlagen, deren sofortige Umwandlung in Bargeld verlangt werden kann und/oder die jederzeit durch Scheck, Überweisung, Lastschrift oder ähnliche Verfügungen übertragbar sind, und zwar ohne nennenswerte Verzögerung, Beschränkung oder Vertragsstrafe. Hierunter fallen auch Guthaben, die aus vorausbezahlten Beträgen im Zusammenhang mit E-Geld stammen, sowohl in Form von hardwaregestütztem E-Geld (z. B. Geldkarten) als auch in Form von softwaregestütztem E-Geld, das von MFIs (Monetäre Finanzinstitute) ausgegeben wird. Ausgeschlossen sind nicht übertragbare Einlagen, über die zwar technisch jederzeit verfügt werden kann, bei denen jedoch erhebliche Vertragsstrafen anfallen.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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