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Definition: Außerordentliches Ergebnis
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Ein außerordentliches Ergebnis für einen bestimmten Zeitraum wird auf der Grundlage der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen nach Abzug der Steuern vom außerordentlichen Ergebnis berechnet. Ein außerordentliches Ergebnis wird deshalb normalerweise abzüglich der Körperschaftssteuer ausgewiesen.
Quelle:
Eurostat
Eurostat
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