Definition: Außerordentliches Ergebnis

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Ein außerordentliches Ergebnis für einen bestimmten Zeitraum wird auf der Grundlage der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen nach Abzug der Steuern vom außerordentlichen Ergebnis berechnet.
Ein außerordentliches Ergebnis wird deshalb normalerweise abzüglich der Körperschaftssteuer ausgewiesen.
Quelle:
Eurostat
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