Definition: Unterfond

Kategorie: EZB-Terminologie

Gesonderte Fondsklasse oder einen ausgewiesenen Fondsanteil, der in einen gesonderten Anlagenpool oder ein gesondertes Anlagenportfolio investiert. Unterfonds bezeichnet man auch als compartment. Jeder Unterfonds ist unabhängig und speziell ausgerichtet. Die Spezialisierung kann sich auf ein bestimmtes Finanzinstrument oder einen bestimmten Markt beziehen.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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