Definition: Terminal

Kategorie: EZB-Terminologie

Elektromechanische Vorrichtung, durch die autorisierte Nutzer Zugang zu einer Reihe von Diensten erhalten. Auf die Dienste des Terminals können die Nutzer mit Hilfe einer Karte zugreifen, die eine oder mehrere der folgenden Funktionen aufweist Bargeld, Debit, "verzögerter" Debit (delayed debit, "unechter" Kredit), Kredit und E-Geld. Terminals sind physischreale Anschlussstellen und können bemannt (erfordert die Beteiligung eines Terminaloperators oder Kassierers) oder unbemannt sein (Nutzung durch den Karteninhaber im Selbstbedienungsmodus).
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
Erstellt:
Letztes Update: