Definition: Schwarzbrache (einschließlich Grünbrache)

Kategorie: Landwirtschaft

Alle Flächen, die der Fruchtfolge unterliegen, bewirtschaftet oder nicht, auf denen jedoch für die Dauer eines Erntejahres keine Ernte erzeugt werden soll.

Das wesentliche Merkmal von Schwarzbrache (einschließlich Grünbrache) ist, dass der Boden normalerweise für eine gesamte Vegetationsperiode ruht, um ihn zu verbessern.

Schwarzbrache kann in folgenden Formen vorkommen:

1. Flächen ohne jegliche Vegetation,
2. Flächen mit zufälliger Vegetation, die als Futter oder zum Unterpflügen verwendet werden kann,
3. eingesäte Flächen, die ausschließlich zu Gründüngungszwecken dienen (Grünbrache).
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden im Hinblick auf die Koeffizienten für Großvieheinheiten und die Definitionen der Merkmale
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