Definition: An Einrichtungen auf hoher See gelieferte Waren

Kategorie: Außenhandel

Für die Besatzung und den Betrieb von Motoren, Maschinen und sonstigen Geräten von Einrichtungen auf hoher See gelieferte Waren.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 96/2010 der Kommission vom 4. Februar 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
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