Definition: Landwirtschaftliche Arbeiten

Kategorie: Agrarstatistik

Als landwirtschaftliche Arbeiten gelten alle Arbeiten im Betrieb, soweit sie entweder zu i) den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 definierten Tätigkeiten, ii) der Erhaltung der landwirtschaftlichen Betriebsmittel oder iii) Aktivitäten, die direkt aus diesen Produktionstätigkeiten abgeleitet sind, beitragen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden im Hinblick auf die Koeffizienten für Großvieheinheiten und die Definitionen der Merkmale
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