Definition: Filets

Kategorie: Fischerei

Fleischstücke, die gleichlaufend zum Rückgrat des Fisches abgelöst sind und aus der rechten oder linken Hälfte des Fisches bestehen; Kopf, Eingeweide, Flossen (Rückenflosse, Afterflosse, Schwanzflosse, Bauchflosse, Brustflosse) sowie Knochen und Gräten (Wirbelsäule, Bauchgrat, Kiemenknochen usw.) sind entfernt worden und die beiden Hälften hängen nicht zusammen, z. B. am Rücken oder Magen.
Quelle:
VERORDNUNG (EWG) Nr. 1382/91 DES RATES vom 21. Mai 1991 betreffend die Übermittlung von Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten (ABl. L 133 vom 28.5.1991, S. 1), Anhang II.
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