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Definition: Güter- und Personenseeverkehr
Kategorie: Verkehr
Beförderung von Gütern und Personen durch Seeschiffe auf Reisen, die ganz oder teilweise auf See stattfinden. Der Geltungsbereich dieser Richtlinie umfasst auch die Güter, i) die zu Offshore-Einrichtungen verschifft werden; ii) die aus dem Meeresboden gewonnen und in Häfen gelöscht werden. Bunker und Waren zur Versorgung von Schiffen sind vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen.
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Neufassung)
Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Neufassung)
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