Definition: Nationalität des Seetransportunternehmers

Kategorie: Verkehr

Der Ausdruck "Nationalität des Seetransportunternehmers" bezeichnet die Nationalität, die dem Land entspricht, in dem die Geschäftstätigkeit des Seetransportunternehmers tatsächlich ihren Mittelpunkt hat.
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Neufassung)
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