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Definition: Finanzinstrumente
Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF
Mit bestimmten Finanzinstrumenten ist für ihren Inhaber das bedingte Recht verbunden, zu einem künftigen Zeitpunkt eine wirtschaftlichen Vorteil in Form von Bargeld, eines primären Finanzinstruments usw. zu erhalten. Diese Finanzinstrumente werden als Finanzderivate oder sekundäre Finanzinstrumente bezeichnet, da sie entweder an bestimmte Finanzinstrumente oder Indikatoren (Fremdwährungen, Staatsanleihen, Aktienindizes, Zinsen usw.) oder an bestimmte Waren gekoppelt sind, die zu einem künftigen Zeitpunkt ge- oder verkauft werden können. Finanzderivate können auch an einen künftigen, vertraglich vereinbarten Austausch eines Vermögenswertes gegen einen anderen gekoppelt sein. Das Finanzinstrument, bei dem es sich um einen Vertrag handelt, kann handelbar sein und einen Marktwert besitzen. In diesem Fall ändern sich die Merkmale des Instruments, die es zu einer Eventualforderung oder -verbindlichkeit machen, so dass es in der Kapitalbilanz als tatsächliche Forderung oder Verbindlichkeit behandelt wird. Zu den Finanzderivaten gehören Optionen (auf Währungen, Zinssätze, Waren, Indizes usw.), gehandelte Finanzterminkontrakte, Optionsscheine und Konstruktionen wie Währungs- oder Zinsswaps.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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