Definition: Finanzierungsleasing

Kategorie: ESVG 1995

Beim Finanzierungsleasing erwirbt der Leasingnehmer als Gegenleistung für die Zahlung von  Leasingraten das Nutzungsrecht an einem dauerhaften Gut für einen im voraus festgelegten, längeren Zeitraum. Werden sämtliche mit dem Eigentum an dem Leasinggut verbundenen Risiken und Vorteile zwar nicht de jure, so doch de facto vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen, liegt Finanzierungsleasing vor. Die Mietzeit erstreckt sich beim Finanzierungsleasing über die gesamte oder den größten Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasinggutes. Nach Ablauf der Mietzeit kann der Leasingnehmer das Gut häufig zu einem symbolischen Preis erwerben. Der Leasinggeber hat ausschließlich die Funktion eines finanziellen Mittlers.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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