Definition: Finanzüberschuß

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Der Finanzüberschuß ist die Differenz zwischen den Finanzerträgen wie Dividenden, Zinserträgen und vergleichbaren Erträgen auf der einen Seite und den Finanzaufwendungen wie Zinsaufwendungen und vergleichbaren Aufwendungen auf der anderen Seite.

Der Finanzüberschuß ist wie folgt definiert:
 Finanzeinkünfte
- Finanzausgaben
= Finanzüberschuß

Unter Dividenden, Zinserträgen und vergleichbaren Erträgen sind Zinserträge aus kurz- oder langfristigen Einlagen, Erträge aus Obligationen und sonstigen Anleihen, Zinsen aus Darlehensverträgen und laufenden Konten des Schuldner, aus Handelskrediten und transitorischen Passiva, aus Währungsgewinnen und Gewinnen aus dem Verkauf von Beteiligungen sowie sonstige vergleichbare Einkünfte zu verstehen.
Zinsaufwendungen und vergleichbare Aufwendungen stellen ein Entgelt für bestimmte Verbindlichkeiten (Einlagen, kurzfristige Wertpapiere, Obligationen und Darlehen) dar, die sich dadurch auszeichnen, daß ein bestimmter Prozentsatz des geschuldeten Betrages innerhalb zuvor vereinbarter Fristen zu zahlen ist. Es handelt sich dabei insbesondere um Zinsen aus Anleihen, Handelskrediten und Krediten von Kontokorrentgläubigern. Folgende Kosten werden in Unternehmensabschlüssen häufig als Finanzaufwendungen ausgewiesen: Vorauszahlungen und antizipative Aktiva, Währungsverluste (Devisenmarktverluste), Verluste beim Verkauf von Finanzanlagen (Anlage- und Investitionsumlaufvermögen) und sonstige vergleichbare Aufwendungen.
Quelle:
Eurostat
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