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Definition: Als Anlagevermögen klassifizierte Tiere ("Anlagevi...
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Bruttoanlageinvestitionen in Tiere umfassen die folgenden Elemente: · das natürliche Wachstum der Tiere (bis sie ausgewachsen sind); · den Erwerb von Tieren (Einfuhren) abzüglich Veräußerungen (Schlachtungen ( ) und Ausfuhren); · die Kosten der Eigentumsübertragung beim Handel zwischen landwirtschaftlichen Einheiten ( ). Nach dem ESVG 95 werden Bruttoanlageinvestitionen in Tiere als Differenz zwischen dem Erwerb (= natürliches Wachstum und Einfuhren) innerhalb des Jahres, einschließlich des aus der Produktion selbsterstellter Anlagen hervorgehenden Erwerbs, und den Veräußerungen von Tieren (zur Schlachtung ( ), für die Ausfuhr oder jede sonstige letzte Verwendung), zuzüglich der Kosten für die Eigentumsübertragung, gemessen ( ). Bruttoanlageinvestitionen in Tiere erstrecken sich über die gesamte Lebensdauer des Tieres. Zunächst besteht die Bruttoanlageinvestition hauptsächlich im natürlichen Wachstum des Tieres. Ist dieses ausgewachsen, wird die Bruttoanlageinvestition im wesentlichen anhand der Veräußerungen (Verkäufe zwecks Schlachtung oder Ausfuhr) gemessen. Einfuhr, Ausfuhr und Kosten der Eigentumsübertragung sind Bestandteile der Bruttoanlageinvestitionen in Tiere, die während der gesamten Lebensdauer des Tieres auftreten können. Das natürliche Wachstum der Tiere (und nicht die Bruttoanlageinvestition in ihrer Gesamtheit) ist als selbsterstellte landwirtschaftliche Anlage an Tieren zu behandeln.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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