Definition: Ausländische Kontrolle / Beteiligung

Kategorie:

Die Definitionen für "ausländische Kontrolle" und "ausländische Beteiligung" bei einer Unternehmenseinheit richten sich nach der Staatsangehörigkeit des Gruppenoberhauptes bzw. des eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümers. Wollte man den Begriff "ausländische Beteiligung" anders definieren, etwa anhand von Zwischenstufen der Kontroll- oder Eigentümerketten, so hätte dies Missverständnisse zur Folge. Beispielsweise kann sich ein gebietsansässiges Unternehmen im Besitz von gebietsansässigen Einheiten mehrerer anderer Staaten befinden, die miteinander verbunden sein können oder auch nicht oder sich sogar selbst im Besitz inländischer Unternehmen befinden können...

Wenn die räumliche Zuordnung von Unternehmenseinheiten nicht anhand der Staatsangehörigkeit des Gruppenoberhaupts oder eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümers erfolgt, ist dies deutlich zum Ausdruck zu bringen und das Verfahren zur Bestimmung der Staatsangehörigkeit der Einheit präzise zu erläutern.

Betrachten wir ein Unternehmen mit Sitz in Frankreich und folgender Kapitalverteilung:
45 % befinden sich im Besitz des japanischen Unternehmens A;
45 % befinden sich im Besitz des mit A nicht verbundenen japanischen Unternehmens B;
10 % befinden sich im Besitz französischer Anteilseigner.

Es liegt auf der Hand, dass es sich hier um ein "ausländisches Unternehmen" handelt. Allerdings steht fest, dass es sich nicht im Mehrheitsbesitz eines einzelnen ausländischen Unternehmens befindet, sodass vor Beantwortung der Frage, ob es unter ausländischer Kontrolle steht, erst einmal zu klären ist, wer die tatsächliche Kontrolle ausübt.
Quelle:
Eurostat
Erstellt:
Letztes Update: