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Definition: Außenhandel
Kategorie: Landwirtschaft
Die Bilanz am Bauernhof ist nicht vom Außenhandel betroffen. Der Außenhandel berücksichtigt Korn und einige weiterverarbeitete Produkte: -Korn (eingeschlossen Korn für Saatgut) - Kapitel 10 der KN, -Produkte der ersten Verarbeitungsstufe - Kapitel 11 der KN, -Produkte der zweiten Verarbeitungsstufe - Kapitel 17, 19, 20, 21 und 22 der KN. Die weiterverarbeiteten Produkte werden in Kornäquivalent bewertet, um in die Bilanz aufgenommen zu werden. Ihr Gewicht wird mit Hilfe technischer Koeffizienten in Korngewicht konvertiert, das für ihre Herstellung notwendig ist. Um Doppelbuchungen bei dieser Bewertung in Korn zu vermeiden, sind die Verarbeitungsnebenprodukte nicht im Außenhandel eingeschlossen (zum Beispiel wird das Mehl berücksichtigt, aber nicht die Kleie). Die Mengen, die im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe geliefert werden, sind in den Ausfuhrdaten enthalten.
Quelle:
Leitfaden (wird überarbeitet) für die Erstellung der Versorgungsbilanzen -Getreide -, Dok. E/V/002 DE rev. 1, p.5
Leitfaden (wird überarbeitet) für die Erstellung der Versorgungsbilanzen -Getreide -, Dok. E/V/002 DE rev. 1, p.5
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