Definition: Nichtwirtschaftswald

Kategorie: Forstwirtschaft

Wald, in dem rechtliche, wirtschaftliche oder umweltschutzbedingte Beschränkungen keinen nennenswerten Holzeinschlag  erlaubt.

Dazu zählt:  

(a)  Wälder, deren Bewirtschaftung zum Schutz der Umwelt bzw. zur Erhaltung der Artenvielfalt rechtlichen oder auf politischen Entscheidungen basierenden Beschränkungen unterliegt, so dass die Erzeugung von Holz völlig ausgeschlossen oder sehr stark begrenzt ist, so beispielsweise Schutzwälder, Nationalparks, Naturschutzgebiete und andere Schutzgebiete von besonderem ökologischen, wissenschaftlichen, historischen, kulturellen oder ideellen Wert.

(b) Wälder, bei denen die Produktivität bzw. die Holzqualität zu gering ist oder die Kosten des Holzeinschlags bzw. der Holzabfuhr zu hoch sind, als dass eine Nutzung - abgesehen von gelegentlichem Holzeinschlag für den Eigenverbrauch - sinnvoll wäre.
Quelle:
Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen (FAO), "Weltwalderhebung 2000 (FRA 2000)", Begriffe und Definitionen, Vereinte Nationen, Rom, 1998
Erstellt:
Letztes Update: