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Definition: Frachten
Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF
Frachten betreffen das Verladen oder Ausladen von Gütern durch Transportunternehmen, wenn die Eigentümer der Güter und die Transportunternehmen vertraglich vereinbart haben, dass die Transportunternehmen diese Dienstleistung erbringen. Wird die Dienstleistung an der Zollgrenze des Landes erbracht, das die Güter ausführt, wird die Ladegebühr dann den Frachten zugerechnet, wenn die Dienstleistung von dem Transportunternehmen oder für seine Rechnung erbracht wird; ist dies nicht der Fall, wird die Dienstleistung dem Warenverkehr zugerechnet.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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