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Definition: Imputation von Merkmalen
Kategorie: Volkszählungen
"Imputation von Merkmalen" ist die Ergänzung eines in einer Datenquelle bereits vorhandenen Datensatzes durch künstliche, aber plausible Angaben, die der betreffende Datensatz noch nicht enthält.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 1151/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die Modalitäten und die Struktur der Qualitätsberichte sowie das technische Format der Datenübermittlung, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 324 vom 9.12.2010
Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 1151/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die Modalitäten und die Struktur der Qualitätsberichte sowie das technische Format der Datenübermittlung, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 324 vom 9.12.2010
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