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Definition: Familiengenerierung
Kategorie: Volkszählungen
"Familiengenerierung" ist die Ermittlung von Familien anhand von Informationen darüber, ob Personen in demselben Haushalt leben, jedoch mit unvollständigen oder keinen Angaben über die familiären Beziehungen zwischen den Personen. Der Begriff "Familie" ist im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 unter dem Thema "Gesetzlicher Familienstand" als "Kernfamilie" definiert.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 1151/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die Modalitäten und die Struktur der Qualitätsberichte sowie das technische Format der Datenübermittlung, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 324 vom 9.12.2010
Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 1151/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die Modalitäten und die Struktur der Qualitätsberichte sowie das technische Format der Datenübermittlung, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 324 vom 9.12.2010
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