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Definition: Nettosozialschutzleistungen (eingeschränkter Ansat...
Kategorie: ESSOSS-Handbuch
Sozialleistungen nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen, die von deren Empfänger auf in bar erhaltene Sozialleistungen gezahlt werden. => Nettosozialschutzleistungen (eingeschränkter Ansatz) = Bruttosozialschutzleistungen - von deren Empfänger auf erhaltene Leistungen gezahlte Steuern und Sozialbeiträge (ESSOSS-Handbuch 2011). "Nettosozialschutzleistungen - eingeschränkter Ansatz" bedeutet Sozialleistungen nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen, die von deren Empfänger auf in bar erhaltene Sozialleistungen gezahlt werden, und nach Addition einer etwaigen restlichen Steuervergünstigung nach folgender Formel: Nettosozialschutzleistungen (eingeschränkter Ansatz) = Bruttosozialschutzleistungen* (1-AITR-AISCR) + restliche Steuervergünstigungen Restliche Steuervergünstigungen sollten nur dann in die Berechnung der Nettosozialschutzleistungen einfließen, wenn sie nicht direkt in den AITR und/oder AISCR berücksichtigt werden (Verordnung (EU) Nr. 263/2011 über Implimentierung des ESSOSS) .
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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