Definition: Umweltbezogene Steuer

Kategorie: Umwelt - EU Rechstakt

Steuer, deren Bemessungsgrundlage eine physische Einheit (oder eine Ersatzgröße einer physischen Einheit) von etwas ist, das nachweislich eine bestimmte negative Auswirkung auf die Umwelt hat, und die im ESVG 95 (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft) als Steuer gekennzeichnet ist
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen
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